1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB und ihren Mandanten, die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (Mandat), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Mandate werden grundsätzlich der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB erteilt, nicht einzelnen Partnern und/oder tätigen Personen. Eine Beauftragung eines Partners der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB oder einer dort tätigen Person über einen Kommunikationskanal der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB stellt eine Erteilung eines Mandats für die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB dar.
2 Umfang und Ausführung des Mandats
- Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung. Die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs, beispielsweise die Eintragung eines Schutzrechtes, ist nicht geschuldet. Die Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unabhängig erbracht.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Leistung unter Berücksichtigung des deutschen Rechts einschließlich des in Deutschland geltenden Rechts der Europäischen Union erledigt.
- Die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung sachkundige Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen, beispielsweise Anwaltskollegen im Ausland und freie Mitarbeiter, soweit diese auf die berufsständische Verschwiegenheit oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
3 Kommunikation
Die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB ist berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Mandats mit dem Mandanten und Dritten per E-Mail zu kommunizieren. Soweit auf Verlangen des Mandanten nichts anderes schriftlich vereinbart wird, erfolgt diese Kommunikation unverschlüsselt und ungesichert auf das alleinige Risiko des Mandanten.
4 Informations- und Mitwirkungspflicht
Der Mandant hat der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB alle für die Mandatsbearbeitung notwendigen oder bedeutsamen Informationen im Rahmen der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere sämtliche ihm bekannte Hintergrundinformationen, beispielsweise Informationen über potentiell relevante Rechte Dritter und Informationen, die für die Risikobeurteilung relevant sein können.
Der Mandant hat sicherzustellen, dass er über die von ihm zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse erreichbar ist. Falls eine E-Mail wegen einer fehlerhaft zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse nicht oder verspätet zugestellt werden kann, liegt die Verantwortung hierfür beim Mandanten. Gleiches gilt, wenn an die zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse versendete E-Mails vom Mandanten nicht oder verspätet abgerufen, zur Kenntnis genommen oder bearbeitet werden. Der Mandant ist weiter verpflichtet, der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB stets seine aktuellen Adressdaten zur Verfügung zu stellen und Änderungen, insbesondere in Bezug auf den Namen und/oder die Anschrift, mitzuteilen.
5 Vergütung, Vorschuss und Fälligkeit
- Die Honorare, Auslagen und Gebühren (Vergütung) bestimmen sich nach den getroffenen Vergütungsvereinbarungen beziehungsweise nach der Gebührenordnung der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB, ersatzweise nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Gebührenbestimmungen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), welches entsprechend auch für die Vergütung der Patentanwälte in streitigen Verfahren gilt. Reisezeiten werden nach Zeitaufwand vergütet.
- Die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB ist berechtigt, bei der Erteilung des Mandats für die voraussichtlich entstehende Vergütung einen angemessenen Vorschuss in Rechnung zu stellen und die Aufnahme und/oder Fortsetzung der Tätigkeit von dessen unverzüglicher Bezahlung abhängig zu machen.
- Sofern in der Rechnung nichts anderes bestimmt ist, ist die Vergütung mit Zugang der Rechnung beim Mandanten sofort fällig; nach 30 Tagen treten Verzugszinsen hinzu.
- Eine Aufrechnung des Mandanten gegenüber Forderungen der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB ist nur zulässig, soweit die Forderung des Mandanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB ist berechtigt, Zahlungen für den Mandanten in Empfang zu nehmen und hieraus, soweit nicht zweckgebunden, die Vergütungsansprüche zu befriedigen.
- Der Mandant wird, soweit erforderlich, der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzüglich mitteilen und ist damit einverstanden, dass diese gegenüber Finanzbehörden in Deutschland offenbart wird.
6 Mehrheit von Mandanten
- Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB.
- Die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehreren Mandanten alleine stützen, soweit nicht ein Mandant dem schriftlich widerspricht.
7 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Die Haftungsgrundsätze richten sich nach den Regelungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und den vorliegenden allgemeinen Mandatsbedingungen. Für Verbindlichkeiten der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Eine darüber hinausgehende Haftung der für die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB tätigen einzelnen Anwälte ist nicht gegeben, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB handeln.
- Die Haftung der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen) für jedes einzelne Mandat begrenzt. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch sämtliche Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren Jahren entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhaft verursachten Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
- Die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB unterhält eine Haftpflichtversicherung, deren in Ziffer 7 Abs. 2 genannte Versicherungssumme die gesetzliche Mindestversicherungssumme deutlich übersteigt. Auf ausdrückliches Verlangen des Mandanten besteht die Möglichkeit, für den Einzelfall eine Versicherung in von dem Mandanten gewünschter Höhe abzuschließen und bis zu dieser Höhe die Haftungsbeschränkung anzuheben, soweit im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten vorab Einvernehmen zwischen der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB und dem Mandanten erzielt wurde.
- Ein Schadensersatzanspruch kann gegenüber der Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Mandant von dem Schaden und dem einen etwaigen Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, es sei denn, das Fristversäumnis ist unverschuldet. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt unberührt.
8 Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten
Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB und zu den Betroffenenrechten sind im Internet abrufbar unter https://www.markenprofi24.de/datenschutz.
9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Für das Mandatsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
- Erfüllungsort für sämtliche das Mandatsverhältnis betreffenden Leistungen und ausschließlicher örtlicher sowie internationaler Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Paderborn.
10 Sonstiges
- Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.