Erfahrungen & Bewertungen zu Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB

sicher. einfach. professionell.

Ein silbernes Schutzschild mit blauer Oberfläche und einer Waage der Gerechtigkeit in der Mitte.

Markenschutz

Digitale Anmeldung. Juristisch geprüft.

Effektiver Schutz für Ihren guten Namen

Wortmarke anmelden

Ihre Wortmarke rechtssicher beim DPMA oder EUIPO anmelden – kompetente Unterstützung deutschlandweit durch die Experten von Markenprofi24

Ihre Wortmarke rechtssicher anmelden

Planen Sie die Anmeldung Ihrer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)? Dann steht das Team von Markenprofi24 an Ihrer Seite!

Lassen Sie jetzt Ihren Unternehmensnamen, eine Produktbezeichnung oder Slogans als Wortmarken dauerhaft rechtlich schützen – entweder national in Deutschland oder EU-weit mit einer Unionsmarke. Als Patentanwaltskanzlei begleitet Markenprofi24 Sie lückenlos durch das gewünschte Verfahren. Wir prüfen die Schutzfähigkeit Ihres Zeichens, führen umfassende Recherchen durch und übernehmen die vollständige Abwicklung der Anmeldung. Mit unserer langjährigen Erfahrung kümmern wir uns um die formellen und inhaltlichen Anforderungen, sodass Ihre Wortmarke mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich registriert wird.

Bis zu 700 € KMU-Förderung für Ihre Markenanmeldung/-en

Sichern Sie sich bis zu 700 € Förderung für Ihre Markenanmeldung/-en mit den KMU-Fonds 2025! Wir begleiten Sie durch den Antrag und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Eintragung Ihrer Marke(n).

Unsere Leistungen rund um Ihre Wortmarke

Markenprofi24 übernimmt den vollständigen Antragsprozess für Ihre Wortmarkenanmeldung – wahlweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Zunächst prüfen wir die formellen Voraussetzungen und geben Ihnen eine anwaltliche Einschätzung, ob Ihr Zeichen die Anforderungen des Markengesetzes bzw. der Unionsmarkenverordnung erfüllt. Anschließend bereiten wir die erforderlichen Unterlagen vor, prüfen detailliert die Klassenzuordnung der Waren- und Dienstleistungen (Nizza-Klassen) und reichen Ihren Antrag auf Anmeldung beim zuständigen Amt ein.

Vor der Antragstellung führen wir auf Wunsch eine gründliche Recherche durch, um mögliche Konflikte mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden – sowohl auf nationaler als ggf. auch auf europäischer Ebene. Diese Prüfung reduziert das Risiko späterer Widersprüche erheblich und steigert die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Markenanmeldung deutlich.

Während des gesamten Verfahrens stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und reagieren schnell auf etwaige Rückfragen und sonstige Anliegen. Unser Ziel ist es, Ihre Wortmarke zügig und rechtssicher zur Eintragung zu bringen.

Eine professionelle Markenrecherche ist die Grundlage jeder erfolgreichen Wortmarkenanmeldung. Die Experten von Markenprofi24 recherchieren ausführlich, ob ggf. identische oder ähnliche Marken bereits existieren und angemeldet sind. Dabei berücksichtigen wir visuelle, klangliche und begriffliche Ähnlichkeiten ebenso wie Überschneidungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Unsere Ergebnisse werden rechtlich bewertet und in einem übersichtlichen Bericht zusammengefasst. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Anmeldung und ggf. Vorschläge zur Anpassung Ihres Zeichens. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und vermeiden teure Konflikte – unabhängig davon, ob Sie eine deutsche oder EU-weite Marke anmelden.

Nicht jede Wortmarke ist automatisch schutzfähig. Wir prüfen eingehend, ob Ihre beabsichtigte Wortmarke die Voraussetzungen für den nationalen oder europäischen Markenschutz erfüllt. Dazu bewertet das Team von Markenprofi24 Aspekte wie Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis und mögliche Schutzhindernisse gemäß Markengesetz und Unionsmarkenverordnung. Wir erläutern Ihnen, welche Bestandteile Ihres Zeichens schutzfähig sind und wo Anpassungen sinnvoll sind.
Falls erforderlich, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Strategien, um die Schutzfähigkeit Ihrer Marke zu verbessern. Diese Vorprüfung erhöht die Erfolgsaussichten sowohl bei der DPMA- als auch bei der EUIPO-Eintragung erheblich.

Die korrekte Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen ist entscheidend für den Schutzumfang Ihrer Marke auf nationaler oder EU-Ebene. Wir erstellen präzise Verzeichnisse nach der Nizza-Klassifikation, die von DPMA und EUIPO gleichermaßen anerkannt werden.
Dabei achten wir bei Markenprofi24 auf eine ausgewogene und strategische Auswahl, um Ihre Geschäftstätigkeit vollständig, aber kostenbewusst abzudecken. Dabei berücksichtigen wir die gängige Amtspraxis und wählen Formulierungen, die typischerweise vom Amt akzeptiert werden.

Denn eine durchdachte Klassifizierung ist die Basis für einen wirksamen und durchsetzbaren Markenschutz.

Im nächsten Schritt begleiten wir Sie durch das gesamte Prüfungsverfahren beim DPMA oder EUIPO. Wir überwachen alle Fristen, kommunizieren mit den Ämtern und reagieren umgehend auf eventuelle Beanstandungen.
Sollte das Amt Klarstellungen verlangen oder Nachweise anfordern, formulieren unsere Experten bei Markenprofi24 die erforderlichen Stellungnahmen und vertreten Ihre Interessen bis zur erfolgreichen Eintragung. Sie erhalten regelmäßige Informationen über den aktuellen Stand, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.

Nach erfolgreicher Anmeldung bzw. Eintragung Ihrer Wortmarke ist eine fortlaufende Überwachung unverzichtbar, um Ihre Rechte langfristig zu sichern. Markenprofi24 bietet professionelle Überwachungsdienste, die sowohl nationale als auch europäische Register abdecken.
Sie werden automatisch über neue Anmeldungen informiert, die Ihrer Marke ähneln oder diese verletzen könnten. So können Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen und Ihre Marke aktiv verteidigen. Bei Konflikten vertreten wir Sie in Widerspruchs- oder Löschungsverfahren und entwickeln geeignete Strategien zur Wahrung Ihrer Markenrechte – in Deutschland, der EU oder international.

Unser Beratungsprozess

Recherche & Entwurf

Analyse der Schutzfähigkeit Ihres Zeichens, umfassende Recherche in nationalen und europäischen Datenbanken sowie Erstellung des Antrags.

Anmeldung & Betreuung

Patentanwaltliche Anmeldung Ihrer Wortmarke beim DPMA oder EUIPO mit rechtssicherem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie Bearbeitung aller amtlichen Bescheide bis zur Eintragung.

Eintragung & Markenschutz

Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie Ihre Markenurkunde und auf Wunsch eine kontinuierliche Überwachung zum langfristigen Schutz Ihrer Markenrechte – national oder europaweit.

Unsere Kanzlei

Als auf Markenrecht spezialisierte Patentanwaltskanzlei verfügen die Anwälte von Markenprofi24 über langjährige Erfahrung mit Markenanmeldungen beim DPMA, EUIPO und internationalen Behörden. Wir haben bereits zahlreiche nationale und EU-Marken erfolgreich begleitet und kennen die Anforderungen der jeweiligen Verfahren im Detail.
Unsere Beratung ist digital, effizient und ortsunabhängig. Ob Gründer, Selbstständige oder Unternehmen: Wir bieten Ihnen transparente Abläufe, verständliche Kommunikation und fachkundige Unterstützung auf höchstem Niveau.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Markenschutz so zugänglich und rechtssicher wie möglich zu gestalten – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung Ihrer Wortmarke.

Ihre Vorteile

Eine anwaltlich begleitete Markenanmeldung bietet entscheidende Vorteile gegenüber einer eigenständigen Einreichung. Wir vermeiden typische Fehler, erhöhen die Erfolgsaussichten und achten auf eine effiziente Abwicklung.
Durch die professionelle Begleitung sparen Sie Zeit, minimieren das Risiko von Widerspruchsverfahren und sorgen nach erfolgreicher Eintragung dafür, dass Ihr Markenrecht national oder europaweit bestmöglich geschützt ist.

Ein lächelnder Mann mit Brille und grauem Haar in einem Business-Anzug vor einem modernen Bürohintergrund.

Autor: Dr.-Ing. Wiro Wickord

Dr. Wickord ist seit 2010 als zugelassener deutscher Patentanwalt tätig und besitzt darüber hinaus die Zulassung als European Patent Attorney und als European Trademark and Design Attorney.

Häufig gestellte Fragen zur Markenanmeldung

Eine Wortmarke schützt ausschließlich den Textbestandteil – also Wörter, Buchstaben oder Zahlen – unabhängig von Schriftart, Gestaltung oder Farbe. Ein Logo fällt dagegen unter die sogenannte Bildmarke – und kann bei Markenprofi24 übrigens auch gemeinsam mit einer Wortmarke als kombinierte Anmeldung und mit einer Ermäßigung auf unser Anwaltshonorar behandelt werden.

Zunächst wird die Anmeldung beim zuständigen Amt (DPMA oder EUIPO) von Markenprofi24 eingereicht. Anschließend prüft das Amt, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen – etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben.

Sind keine Hindernisse gegeben, können Sie Ihre Marke schützen lassen. Dann wird die Marke eingetragen und im Markenregister veröffentlicht. Der Markeninhaber erhält eine Urkunde als Nachweis über das bestehende Schutzrecht. Ab diesem Zeitpunkt genießen Sie exklusiven Schutz für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen.

Die Dauer hängt vom zuständigen Amt ab. Beim DPMA dauert die Eintragung der Marke in der Regel 3–4 Monate. Beim EUIPO erfolgt die Registrierung meist innerhalb von 4–5 Monaten. Von Einzelfall zu Einzelfall kann es allerdings auch länger dauern oder schneller gehen.
Beschleunigte Verfahren sind beim EUIPO möglich, wenn keine Beanstandungen oder Widersprüche eingehen. Markenprofi24 überwacht Ihr Verfahren und hält Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Beim DPMA betragen die amtlichen Gebühren 290 € (Online-Anmeldung) für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Beim EUIPO fallen 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse an.
Hinzu kommen die Kosten für anwaltliche Leistungen wie Recherche, Prüfung der Schutzfähigkeit und Begleitung des Verfahrens. Bei Markenprofi24 lohnt sich diese Investition besonders, da wir seit unserem Bestehen eine außergewöhnlich hohe Erfolgsquote bei der Markenanmeldung vorweisen können.

Absolute Schutzhindernisse sind gesetzliche Gründe, die die Eintragung einer Marke verhindern können. Dazu gehören unter anderem

  • fehlende Unterscheidungskraft,
  • beschreibende Angaben (z. B. „Bäckerei“ für eine Bäckerei),
  • täuschende oder irreführende Begriffe,
  • Wappen, Hoheitszeichen oder amtliche Prüfzeichen.

 

Wir prüfen vorab, ob solche Hindernisse bestehen, und beraten Sie, wie Ihr Zeichen angepasst werden kann, damit es erfolgreich eingetragen werden kann. So vermeiden Sie Ablehnungen und Kosten.

Der Markeninhaber ist die Person oder das Unternehmen, das die Marke angemeldet und in das Register eintragen lassen hat. Mit der Eintragung erhält der Inhaber ein Monopol für die Marke und kann Dritten verbieten, sie zu nutzen.
Zudem kann der Markeninhaber Lizenzen vergeben oder die Marke verkaufen. Eine eingetragene Marke ist somit ein eigenständiges wirtschaftliches Schutzrecht mit hohem immateriellem Wert.

Vor jeder Anmeldung sollte eine gründliche Markenrecherche erfolgen. Dabei werden bestehende nationale, EU-weite und internationale Register nach identischen oder ähnlichen Marken durchsucht. Markenprofi24 übernimmt diese Prüfung und bewertet die Ergebnisse rechtlich. So erkennen Sie frühzeitig, ob die Anmeldung erfolgversprechend ist.

Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Marke eigenständig beim DPMA oder EUIPO anmelden. Allerdings besteht das Risiko, dass Formulierungen, Klassifizierungen oder rechtliche Anforderungen fehlerhaft sind.
Eine professionelle Begleitung stellt sicher, dass die Anmeldung vollständig, rechtlich korrekt und auf Ihre geschäftlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Dadurch vermeiden Sie Beanstandungen und erhöhen die Erfolgsaussichten einer Eintragung der Marke.

Sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO beträgt die Schutzdauer 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Vor Ablauf kann die Marke beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden – auch dabei steht Ihnen Markenprofi24 gern zur Seite.
Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt und die entsprechende Gebühr gezahlt werden. Erfolgt keine Verlängerung, erlischt das Schutzrecht und die Marke kann von Dritten neu angemeldet werden.

In diesem Fall können Sie Ihre Rechte als Markeninhaber rechtlich durchsetzen. Das Team von Markenprofi24 prüft die Verletzung und entwickelt die passende Strategie – etwa durch eine Abmahnung, Unterlassungserklärung oder ein gerichtliches Verfahren – um eine fortgesetzte Schutzrechtsverletzung zu unterbinden.
Wenn Ihr Schutzrecht verletzt wird, können Sie die Verstöße auf jeden Fall effektiv verfolgen und Schadenersatz fordern. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ja. Wenn Sie zunächst in Deutschland Schutz beantragt haben, können Sie innerhalb von sechs Monaten eine EU-Marke eintragen lassen und dabei die Priorität der ersten Anmeldung beanspruchen. So bleibt der ursprüngliche Anmeldetag erhalten und Ihr Schutzgebiet erweitert sich auf alle EU-Mitgliedstaaten. Gerne beraten Sie Ihre Ansprechpartner bei Markenprofi24 näher.

Ja, wenn Dritte Widerspruch einlegen oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass absolute Schutzhindernisse bestehen. Zudem kann eine Marke wegen Nichtbenutzung oder Täuschung gelöscht werden. Unsere Experten bei Markenprofi24 beraten Sie dazu, wie Sie Ihr Schutzrecht aktiv verteidigen und die Löschung verhindern können.

Diese Klassifizierung legt fest, für welche Produkte oder Dienstleistungen Ihre Marke gilt. Nur für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungen gilt Ihre Marke als registriert und genießt Schutz.
Eine zu enge Auswahl kann Ihren Schutzbereich einschränken, eine zu breite führt zu unnötigen Kosten. Markenprofi24 hilft Ihnen, die passenden Klassen zu wählen und die Anmeldung optimal auszurichten.

Mit einer Markenüberwachung durch die Experten von Markenprofi24 behalten Sie alle relevanten Neuanmeldungen im Blick – national und europaweit. Wir informieren Sie automatisch, wenn eine neue Marke Ihrer Wortmarke oder Ihrem Logo ähnlich ist. So können Sie rechtzeitig reagieren und Ihr Schutzrecht aktiv verteidigen.

Ja. Eine eingetragene Marke ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Sie können sie übertragen, vererben oder Dritten gegen Lizenzgebühren zur Nutzung überlassen. Der Markenwert hängt dabei von Bekanntheit, Schutzumfang und Nutzung ab. Das Team von Markenprofi24 unterstützt unsere Kunden regelmäßig auch bei der rechtssicheren Gestaltung von Lizenz- und Übertragungsverträgen.

Unsere Mitgliedschaften

Logo der Patentanwaltskammer, bestehend aus einem blauen und grauen kreisförmigen Symbol und dem Schriftzug "Patentanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts" in blauer und grauer Schrift.
Logo mit einem halben blauen Kreis daneben einem schwarzen Baum und dem Wort "LinkedIn" in schwarzer Schrift.
Logo der GRUR, Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, mit grünem Schriftzug.
Das Logo mit roten Buchstaben „BNI“ auf weißem Hintergrund.
Logo der Wirtschaftsjunioren Deutschland mit einem stilisierten 'WJ' in einem grauen und blauen Rahmen, neben dem der Schriftzug 'Wirtschaftsjunioren Deutschland' steht.
Logo mit den blauen Buchstaben "VDI" und einem kleinen blauen Quadrat rechts oben.

Kontakt

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns unter info@markenprofi24.de oder rufen Sie uns an: +49 (0) 5251 41428-0

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