Effektiver Schutz für Ihren guten Namen
Wortmarke anmelden: beim DPMA oder EUIPO
Lassen Sie Ihren Unternehmensnamen oder Slogan als Wortmarke dauerhaft schützen, national oder EU-weit. Markenprofi24 begleitet Sie digital und anwaltlich durch das Anmeldeverfahren.
★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen · Patentanwälte für Markenrecht
Ihre Vorteile mit Markenprofi24
Patentanwaltliche Begleitung
Als auf Markenrecht spezialisierte Patentanwaltskanzlei haben wir zahlreiche nationale und EU-Marken erfolgreich begleitet und kennen die Anforderungen der Verfahren im Detail.
Recherche vermeidet Konflikte
Die gründliche Recherche in nationalen und europäischen Registern reduziert das Risiko späterer Widersprüche und steigert die Erfolgsaussichten Ihrer Anmeldung.
Fehler vermeiden, Zeit sparen
Die anwaltlich begleitete Anmeldung vermeidet typische Formfehler und senkt das Risiko von Widerspruchsverfahren, national wie europaweit.
Digital und bundesweit
Unsere Beratung ist digital, effizient und ortsunabhängig, mit transparenten Abläufen und verständlicher Kommunikation für Gründer, Selbstständige und Unternehmen.
So funktioniert die Anmeldung Ihrer Wortmarke
Markenprofi24 übernimmt den vollständigen Antragsprozess für Ihre Wortmarke, wahlweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Zunächst prüfen wir die formellen Voraussetzungen und geben Ihnen eine anwaltliche Einschätzung, ob Ihr Zeichen die Anforderungen des Markengesetzes beziehungsweise der Unionsmarkenverordnung erfüllt.
Anschließend bereiten wir die erforderlichen Unterlagen vor, prüfen detailliert die Klassenzuordnung der Waren und Dienstleistungen nach der Nizza-Klassifikation und reichen Ihren Antrag beim zuständigen Amt ein. Während des gesamten Verfahrens stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und reagieren schnell auf Rückfragen und Beanstandungen, mit dem Ziel, Ihre Wortmarke zügig und rechtssicher zur Eintragung zu bringen.
- Recherche & Entwurf: Analyse der Schutzfähigkeit und Erstellung des Antrags
- Anmeldung & Betreuung: patentanwaltliche Anmeldung und Bearbeitung amtlicher Bescheide
- Eintragung & Markenschutz: Markenurkunde und optionale kontinuierliche Überwachung
Ausführliche Markenrecherche vor der Anmeldung
Eine professionelle Markenrecherche ist die Grundlage jeder erfolgreichen Wortmarkenanmeldung. Wir recherchieren ausführlich, ob identische oder ähnliche Marken bereits existieren, und berücksichtigen dabei visuelle, klangliche und begriffliche Ähnlichkeiten ebenso wie Überschneidungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Unsere Ergebnisse bewerten wir rechtlich und fassen sie in einem übersichtlichen Bericht zusammen. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung Ihres Zeichens. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und vermeiden teure Konflikte, unabhängig davon, ob Sie eine deutsche oder EU-weite Marke anmelden.
Bewertung der Schutzfähigkeit
Nicht jede Wortmarke ist automatisch schutzfähig. Wir prüfen eingehend, ob Ihre beabsichtigte Wortmarke die Voraussetzungen für den nationalen oder europäischen Markenschutz erfüllt. Dabei bewerten wir Aspekte wie Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis und mögliche Schutzhindernisse gemäß Markengesetz und Unionsmarkenverordnung.
Wir erläutern Ihnen, welche Bestandteile Ihres Zeichens schutzfähig sind und wo Anpassungen sinnvoll sind. Falls erforderlich, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Strategien, um die Schutzfähigkeit zu verbessern. Diese Vorprüfung erhöht die Erfolgsaussichten sowohl bei der DPMA- als auch bei der EUIPO-Eintragung erheblich.
Waren- und Dienstleistungsklassifizierung
Die korrekte Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen ist entscheidend für den Schutzumfang Ihrer Marke. Wir erstellen präzise Verzeichnisse nach der Nizza-Klassifikation, die von DPMA und EUIPO gleichermaßen anerkannt werden.
Dabei achten wir auf eine ausgewogene und strategische Auswahl, um Ihre Geschäftstätigkeit vollständig, aber kostenbewusst abzudecken. Wir berücksichtigen die gängige Amtspraxis und wählen Formulierungen, die typischerweise vom Amt akzeptiert werden, denn eine durchdachte Klassifizierung ist die Basis für einen wirksamen und durchsetzbaren Markenschutz.
Betreuung des Verfahrens und Markenüberwachung
Wir begleiten Sie durch das gesamte Prüfungsverfahren beim DPMA oder EUIPO: Wir überwachen alle Fristen, kommunizieren mit den Ämtern und reagieren umgehend auf eventuelle Beanstandungen. Verlangt das Amt Klarstellungen oder Nachweise, formulieren wir die erforderlichen Stellungnahmen und vertreten Ihre Interessen während des Anmeldeverfahrens und darüber hinaus.
Nach der Eintragung ist eine fortlaufende Überwachung unverzichtbar, um Ihre Rechte langfristig zu sichern. Auf Wunsch informieren wir Sie automatisch über neue Anmeldungen, die Ihrer Marke ähneln könnten, national und europaweit. Bei Konflikten vertreten wir Sie in Widerspruchs- oder Löschungsverfahren.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einem Logo?
Eine Wortmarke schützt ausschließlich den Textbestandteil eines Zeichens, also Wörter, Buchstaben oder Zahlen, unabhängig von Schriftart, Gestaltung oder Farbe. Ihr Logo schützen Sie dagegen als Bildmarke oder, wenn es Schriftzug und Grafik verbindet, als Wort-/Bildmarke. Beides lässt sich bei Markenprofi24 gemeinsam kostengünstig im Kombo-Paket beauftragen; es entstehen dann zwei Marken mit zwei Anmeldungen und zwei Amtsgebühren.
Wie läuft die Eintragung einer Wortmarke ab?
Zunächst reichen wir die Anmeldung beim zuständigen Amt (DPMA oder EUIPO) ein. Anschließend prüft das Amt, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben. Liegen keine Hindernisse vor, wird die Marke eingetragen und im Markenregister veröffentlicht. Der Markeninhaber erhält eine Urkunde als Nachweis über das bestehende Schutzrecht und genießt exklusiven Schutz für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Neben der amtlichen Prüfung haben auch Dritte die Möglichkeit, sich gegen die Anmeldung zu wenden. Im sogenannten Widerspruchsverfahren können sie ihre älteren (Marken-)Rechte gegen die Neuanmeldung vorbringen. Ein etwaiger Widerspruch erfolgt beim DPMA nach der Registrierung, beim EUIPO davor.
Wie lange dauert die Eintragung der Marke?
Die Dauer hängt vom zuständigen Amt ab. Beim DPMA dauert die Eintragung in der Regel 6 bis 8 Monate, beim EUIPO 4 bis 6 Monate. Im Einzelfall kann es länger dauern oder schneller gehen. Beschleunigte Verfahren sind beim EUIPO möglich, wenn keine Beanstandungen oder Widersprüche eingehen. Markenprofi24 überwacht Ihr Verfahren und hält Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Was kostet es, eine Wortmarke eintragen zu lassen?
Beim DPMA betragen die amtlichen Gebühren 290 € (Online-Anmeldung) für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Beim EUIPO fallen 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse an. Hinzu kommen die Kosten für anwaltliche Leistungen wie Recherche, Prüfung der Schutzfähigkeit und Begleitung des Verfahrens.
Wie lange gilt der Markenschutz und was passiert nach Ablauf?
Sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO beträgt die Schutzdauer 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Vor Ablauf kann die Marke beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt und die entsprechende Gebühr gezahlt werden. Erfolgt keine Verlängerung, erlischt das Schutzrecht und die Marke kann von Dritten neu angemeldet werden.
Kann ich meine deutsche Marke später zur EU-Marke erweitern?
Ja. Wenn Sie zunächst in Deutschland Schutz beantragt haben, können Sie später eine EU-Marke anmelden. Innerhalb der ersten sechs Monate können Sie dabei die Priorität der ersten Anmeldung beanspruchen; Sie erlangen so in der EU den gleichen Zeitrang wie in Deutschland. Mit der Erweiterung umfasst Ihr Schutzgebiet alle 27 EU-Mitgliedstaaten.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, sie werden getrennt ausgewiesen und Sie zahlen sie direkt an das Amt. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
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