Zugelassene Patentanwälte · DPMA · EUIPO · WIPO ★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen info@markenprofi24.de +49 5251 41428-0

Ablauf

So läuft Ihre Markenanmeldung ab

Von der ersten Konfiguration bis zur Eintragung, mit belegten Fristen aus dem Markenrecht und unserem Verfahrensstandard, digital und deutschlandweit.

1. Vor der Anmeldung

  • Marke konfigurieren

    Schutzgebiet (DE beim DPMA oder EU beim EUIPO) und Markenform (Wortmarke, Bildmarke/Logo oder Wort-/Bildmarke) online auswählen. Alle Angaben lassen sich später anpassen.

  • Waren & Dienstleistungen beschreiben

    Sie beschreiben in Ihrer Sprache, wofür die Marke gelten soll. Unsere Patentanwälte ordnen Ihre Angaben den passenden Nizza-Klassen zu und wählen passende Begriffe aus den amtlichen Vorgabelisten, die weder zu eng noch unnötig breit sind.

  • Markenrecherche (empfohlen)

    2 bis 3 Werktage

    Ähnlichkeitsrecherche in DPMA-, EUIPO- und WIPO-Registern auf identische und ähnliche ältere Marken, mit anwaltlicher Einschätzung und Go/No-Go-Empfehlung.

  • Anwaltliche Prüfung

    Prüfung der Schutzfähigkeit (Unterscheidungskraft, absolute Schutzhindernisse) und Festlegung des präzisen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Ihre Freigabe erfolgt anschließend in Phase 2.

2. Ausarbeitung und Freigabe

  • Ausarbeitung durch uns

    48 h bei Online-Zahlung

    Bei Online-Zahlung arbeiten wir Ihre Anmeldung innerhalb von 48 Stunden aus, inklusive Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Bei Kauf auf Rechnung entfällt der Express-Vorteil.

  • Freigabe durch Sie

    Sie erhalten den finalen Anmeldeentwurf zur Durchsicht. Erst mit Ihrer Freigabe reichen wir beim Amt ein — Sie behalten die Kontrolle.

3. Anmeldung beim Amt

  • Elektronische Einreichung beim DPMA oder EUIPO

    nach Ihrer Freigabe

    Nach Ihrer Freigabe reichen wir zeitnah elektronisch beim Amt ein. Ab dem Anmeldetag zählt der Zeitrang, Ihre Priorität ist gesichert.

  • Amtliche Empfangsbestätigung & Aktenzeichen

    Sie erhalten das Aktenzeichen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Status ‚Marke angemeldet‘ am Markt kommunizieren.

  • Formalprüfung durch das Amt

    DPMA bzw. EUIPO prüft die formalen Voraussetzungen (Unterlagen, Klassifikation, Gebühren) und die absoluten Schutzhindernisse (Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis).

4. Prüfung und Eintragung

  • Beanstandungen (falls vorhanden)

    Bei Nachfragen des Amtes formulieren wir die Erwiderung, schränken nur dort ein, wo sachlich nötig, und argumentieren für den größtmöglichen Schutzumfang Ihrer Marke.

Deutschland (DPMA)

  • Eintragung ins Register

    DPMA 6–8 Monate

    Nach Abschluss der amtlichen Prüfung wird Ihre Marke ins Register eingetragen. Sie erhalten die Markenurkunde als Nachweis Ihres Schutzrechts.

  • Veröffentlichung im Markenblatt

    Die Eintragung wird im amtlichen Markenblatt bekanntgemacht. Ab dieser Veröffentlichung läuft für Dritte die Widerspruchsfrist von drei Monaten (Punkt 5.1).

Europäische Union (EUIPO)

  • Veröffentlichung der Anmeldung

    Die Anmeldung wird im Unionsmarkenblatt veröffentlicht. Ab jetzt läuft für Dritte die Widerspruchsfrist von drei Monaten — noch vor der Registrierung.

  • Widerspruchsverfahren (falls vorhanden)

    Kommt es innerhalb der Frist zu einem Widerspruch, wird das Verfahren beim EUIPO geführt. Auf Wunsch übernehmen wir die Vertretung.

  • Registrierung ins Register

    EUIPO 4–6 Monate

    Nach Abschluss der Prüfung und, falls kein Widerspruch erhoben wurde oder das Widerspruchsverfahren beendet ist, wird Ihre Marke registriert. Sie erhalten die Registrierungsurkunde.

5. Nach der Eintragung

  • Widerspruchsfrist (nur DPMA-Marken)

    3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung

    Beim DPMA ist die Widerspruchsfrist der Eintragung nachgelagert. Bei Unionsmarken liegt sie dagegen vor der Registrierung (siehe Punkt 4). Auf Wunsch übernehmen wir die Vertretung im Widerspruchsverfahren.

  • Markenüberwachung (optional)

    Automatisiertes Monitoring der Register bei DPMA und EUIPO auf ähnliche Neuanmeldungen, mit rechtlicher Einordnung jedes Treffers.

  • Ende der Benutzungsschonfrist

    5 Jahre nach Eintragung

    Nach fünf Jahren endet die Benutzungsschonfrist: Die Marke muss benutzt werden oder kann auf Antrag gelöscht werden.

  • Verlängerung

    alle 10 Jahre

    Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre und lässt sich gegen erneute Amtsgebühren beliebig oft verlängern. Die Frist überwachen wir stets, das ist Teil unserer anwaltlichen Vertretung.

Bereit für den ersten Schritt?

Sie können direkt starten: Im Konfigurator wählen Sie Schutzgebiet, Markenform und Sicherheitslevel Schritt für Schritt aus.

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