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Markenschutz

EU-Marke anmelden: Unionsmarke beim EUIPO

Sichern Sie Ihren Markennamen, Ihr Logo oder Ihren Slogan mit einer Anmeldung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Markenprofi24 begleitet Sie anwaltlich durch das gesamte Anmeldeverfahren.

★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen · Patentanwälte für Markenrecht

EU-Marke anmelden: Unionsmarke beim EUIPO

Ihre Vorteile mit Markenprofi24

Schutz in 27 EU-Staaten

Mit nur einer einzigen Anmeldung beim EUIPO beanspruchen Sie Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, ohne separate Verfahren in jedem Land.

Zugelassen beim EUIPO

Unsere Patentanwälte sind als European Trademark and Design Attorneys beim EUIPO zugelassen und haben zahlreiche Markenverfahren beim DPMA, EUIPO und der WIPO begleitet.

Recherche vermeidet Konflikte

Die gründliche Kollisionsrecherche in den relevanten Registern reduziert das Risiko späterer Widersprüche und liefert Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Fehler vermeiden, Zeit sparen

Die anwaltlich begleitete Anmeldung hilft, typische Fehler von Selbstanmeldern zu vermeiden und Ihre Unionsmarke strukturiert durch das Verfahren zu führen.

So funktioniert die Anmeldung Ihrer EU-Marke

Wer eine EU-Marke anmelden möchte, reicht seine Unionsmarke beim EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, ein. Der große Vorteil: Mit nur einer einzigen Anmeldung beanspruchen Sie Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, ohne separate nationale Verfahren in jedem Land. Markenprofi24 übernimmt dabei den vollständigen Antragsprozess und wickelt die Anmeldung komplett digital beim EUIPO ab.

Zunächst prüfen wir die formellen Voraussetzungen und geben Ihnen eine anwaltliche Einschätzung, ob Ihr Zeichen die Anforderungen der Unionsmarkenverordnung erfüllt. Anschließend bereiten wir die erforderlichen Unterlagen vor — die Darstellung des Zeichens, die Angaben zum Inhaber und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Wir bereiten den Antrag als Entwurf vor, Sie geben ihn frei, und dann reichen wir Ihren Antrag beim EUIPO ein. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Einreichung als Ansprechpartner und anwaltlicher Vertreter zur Seite.

Kollisionsrecherche vor der Anmeldung

Eine gründliche Kollisionsrecherche ist die Grundlage jeder Unionsmarken-Anmeldung. Wir durchsuchen die relevanten Datenbanken auf identische oder ähnliche Marken und berücksichtigen dabei klangliche, visuelle und begriffliche Ähnlichkeiten ebenso wie Überschneidungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Die Ergebnisse bewerten wir rechtlich und geben Ihnen eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. So erkennen Sie mögliche Konflikte frühzeitig, vermeiden spätere Widerspruchsverfahren und treffen fundierte Entscheidungen, bevor Ihre EU-Marke beim EUIPO eingereicht wird.

Schutzfähigkeitsprüfung und Klassifizierung

Nicht jedes Zeichen ist als Unionsmarke schutzfähig. Wir prüfen, ob Ihr Zeichen die Voraussetzungen für eine EU-Marke erfüllt und ob absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder ein rein beschreibender Charakter entgegenstehen. So lassen sich häufige Fehler vermeiden, die bei Selbstanmeldern immer wieder zu Beanstandungen des Amtes führen.

Zugleich beraten wir Sie zur Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation. Diese umfasst insgesamt 45 Klassen, 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen. Eine durchdachte Klassenwahl deckt Ihre Geschäftstätigkeit vollständig ab, schont Ihr Budget und ist die Basis für einen wirksamen und durchsetzbaren Schutzumfang.

Anwaltliche Begleitung bis zur Eintragung und darüber hinaus

Nach der Anmeldung begleiten wir Sie durch das gesamte Prüfungsverfahren beim EUIPO. Wir überwachen die Fristen, kommunizieren mit dem Amt und reagieren auf amtliche Bescheide und Beanstandungen. Kommt es zu Kollisionen, vertreten wir Ihre Interessen und entwickeln Argumentationsstrategien, bis hin zu Widerspruchs- und Löschungsverfahren.

Ist Ihre Unionsmarke eingetragen, erhalten Sie die Markenurkunde als Nachweis Ihres Schutzrechts. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Auf Wunsch übernehmen wir die kontinuierliche Markenüberwachung und informieren Sie über neue Anmeldungen, die Ihrer Marke ähneln könnten, EU-weit.

Unser Beratungsprozess gliedert sich in drei Phasen:

  • Ersteinschätzung & Recherche: Schutzfähigkeitseinschätzung, optionale Kollisionsrecherche und Beratung zur Klassenwahl
  • Anmeldung & Betreuung: patentanwaltliche Anmeldung beim EUIPO und Bearbeitung amtlicher Bescheide
  • Eintragung & Schutz: Markenurkunde und optionale kontinuierliche Überwachung

EU-Marke oder deutsche Marke: Was passt zu Ihnen?

Ob eine Unionsmarke die richtige Wahl ist, hängt von Ihrem Markt ab. Sind oder werden Sie in mehreren EU-Ländern aktiv, bietet die EU-Marke mit einer einzigen Anmeldung Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten und ist meist wirtschaftlicher als mehrere nationale Anmeldungen. Liegt Ihr Fokus ausschließlich auf Deutschland, kann eine nationale Marke beim DPMA genügen.

Wir beraten Sie individuell, welcher Weg zu Ihrer Geschäftsstrategie passt. Wenn Sie zunächst in Deutschland angemeldet haben, lässt sich eine EU-Marke innerhalb der Prioritätsfrist unter Beanspruchung des früheren Anmeldetags nachreichen. Als European Trademark and Design Attorneys sind unsere Patentanwälte sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO zugelassen und begleiten beide Wege aus einer Hand.

Anwaltshonorar und Klassengebühren EUIPO

PositionBetragHinweis
Amtsgebühren (keine Anwaltskosten)
Amtsgebühr zweite Klasse 50 € EUIPO, je Marke
Amtsgebühr dritte und weitere Klasse 150 € EUIPO, je Klasse
Anwaltshonorar (netto, zzgl. USt.)
Anwaltshonorar Unionsmarke ab 279 € netto, zzgl. USt.
Anwaltshonorar je weiterer Klasse 100 € netto, Pauschale je Klasse

Hinzu kommt die EUIPO-Grundgebühr für die erste Klasse nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis des Amtes. Amtsgebühren sind keine Anwaltskosten.

Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist eine EU-Marke bzw. Unionsmarke?

Eine EU-Marke, amtlich Unionsmarke, ist ein Markenrecht, das mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten beansprucht. Einmal eingetragen, bietet sie einen einheitlichen Schutz für den gesamten europäischen Binnenmarkt, ohne dass in jedem Land eine separate nationale Anmeldung erforderlich ist.

Wie lange dauert die Eintragung einer EU-Marke?

Das Verfahren beim EUIPO dauert in der Regel 4–6 Monate bis zur Eintragung. Im Einzelfall kann es länger dauern, insbesondere wenn Beanstandungen oder Widersprüche eingehen. Markenprofi24 überwacht Ihr Verfahren und hält Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Kann ich meine EU-Marke auch selbst anmelden?

Grundsätzlich ist eine Selbstanmeldung beim EUIPO möglich. In der Praxis können Unschärfen bei der Klassenwahl oder dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu Beanstandungen des Amtes führen. Die patentanwaltliche Begleitung durch Markenprofi24 zielt darauf ab, solche Reibungen früh zu erkennen und Ihre Marke strukturiert durch das Verfahren zu führen.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Für die Anmeldung einer EU-Marke sind eine Darstellung des Zeichens, die Angaben zum Inhaber sowie eine Liste der Waren und Dienstleistungen erforderlich, für die Schutz beantragt wird. Markenprofi24 bereitet diese Unterlagen für Sie vor und formuliert das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis passend zu Ihrer Geschäftstätigkeit.

Was kostet die Anmeldung einer EU-Marke?

Beim EUIPO fallen für die elektronische Anmeldung Amtsgebühren von 850 € für die erste Klasse an, 50 € für die zweite Klasse und je 150 € ab der dritten Klasse. Für drei Klassen ergeben sich beispielsweise 1.050 € Amtsgebühren. Diese Amtsgebühren sind vom Anwaltshonorar für Recherche, Prüfung der Schutzfähigkeit und Begleitung des Verfahrens getrennt zu betrachten.

Wie lange gilt der Schutz einer EU-Marke?

Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Vor Ablauf kann die Marke beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Wird die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt und die Gebühr nicht gezahlt, erlischt das Schutzrecht.

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