Markenschutz
Marke beim DPMA anmelden: Patentanwaltlich begleitet
Lassen Sie Ihre Marke rechtssicher beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Markenprofi24 prüft die Schutzfähigkeit und begleitet das gesamte Verfahren.
★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen · Patentanwälte für Markenrecht
Ihre Vorteile mit Markenprofi24
Erfahrung mit DPMA-Verfahren
Als auf Markenrecht spezialisierte Patentanwaltskanzlei kennen wir die Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts im Detail und wickeln Ihre Anmeldung professionell ab.
Recherche vor der Anmeldung
Die systematische Recherche in den DPMA-Registern deckt ältere Rechte auf, senkt das Risiko von Widersprüchen und erhöht die Erfolgsaussichten Ihrer Anmeldung.
Fehler vermeiden, Zeit sparen
Die patentanwaltliche Begleitung vermeidet typische Fallstricke, sorgt für eine effiziente Verfahrensabwicklung und schützt vor kostspieligen Fehlern.
Digital und bundesweit
Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail, deutschlandweit und ohne zwingende persönliche Termine vor Ort.
Deutsche Markenanmeldung beim DPMA: vollständig abgewickelt
Eine Markenanmeldung beim DPMA erfordert fundiertes Fachwissen über die spezifischen Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts. Markenprofi24 übernimmt die vollständige Abwicklung: Wir prüfen die formellen Voraussetzungen, formulieren das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und reichen Ihre Anmeldung fristgerecht beim Amt ein.
Während des gesamten Verfahrens stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und begleiten Sie bei Rückfragen und Beanstandungen des Amtes, mit dem Ziel, Ihre Marke zügig und rechtssicher zur Eintragung zu bringen.
Umfassende Markenrecherche vor der Anmeldung
Eine professionelle Markenrecherche ist essenziell, um ältere, entgegenstehende Rechte zu identifizieren und das Risiko von Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren zu minimieren. Wir durchsuchen die relevanten Markenregister systematisch nach identischen und ähnlichen verwechslungsfähigen älteren Marken, auf klanglicher, bildlicher und semantischer Ebene.
Die Ergebnisse werten wir rechtlich aus und fassen sie in einer fundierten Einschätzung mit konkreten Empfehlungen zusammen. So treffen Sie eine informierte Entscheidung, bevor Sie Ihre Marke beim DPMA anmelden, und vermeiden mögliche Kollisionen mit bereits bestehenden Marken. Falls wir eine Kollision erkennen, beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Kollisionsvermeidung.
Schutzfähigkeit prüfen und Nizza-Klassen wählen
Nicht jedes Zeichen ist automatisch schutzfähig. Wir prüfen Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis und absolute Schutzhindernisse nach dem Markengesetz. Ist eine Marke rein beschreibend oder nicht unterscheidungskräftig, entwickeln wir gemeinsam Alternativen oder Modifikationen, um die Schutzfähigkeit zu verbessern.
Ebenso wichtig ist die richtige Klassifizierung: Wir erstellen präzise Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse nach der Nizza-Klassifikation und beraten zu einer strategisch sinnvollen Klassenauswahl, vollständig für Ihre Geschäftstätigkeit, aber ohne unnötige Kosten.
Amtsgebühren DPMA und Anwaltshonorar, getrennt ausgewiesen
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Amtsgebühren (keine Anwaltskosten) | ||
| Anmeldegebühr DPMA, elektronisch | 290 € | für bis zu drei Klassen |
| Anmeldegebühr DPMA, Papierform | 300 € | für bis zu drei Klassen |
| Jede weitere Klasse ab der vierten | 100 € | Amtsgebühr je Klasse |
| Anwaltshonorar (netto, zzgl. USt.) | ||
| Anwaltshonorar DE-Markenanmeldung (bis zu 3 Klassen) | ab 149 € | netto, zzgl. USt. |
| Anwaltshonorar je weiterer Klasse | 50 € | netto, ab der vierten Klasse |
Amtsgebühren des DPMA sind keine Anwaltskosten und werden gesondert erhoben. Angebot ausschließlich für Geschäftskunden.
Begleitung des DPMA-Verfahrens bis zur Eintragung
Nach der Einreichung überwachen wir alle Fristen, reagieren auf Amtsmitteilungen und bereiten bei Bedarf Stellungnahmen vor. Verlangt das Amt Klarstellungen oder Nachweise, formulieren wir die erforderlichen Schriftsätze und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem DPMA.
Mit der Eintragung erhalten Sie die Markenurkunde und Ihre Marke wird im Register veröffentlicht. Auf Wunsch überwachen wir Ihre Marke fortlaufend und vertreten Sie in Widerspruchsverfahren oder gegen kollidierende Anmeldungen.
- Ersteinschätzung & Recherche: Bewertung der Schutzfähigkeit, Kollisionsrecherche und Beratung zur Klassenwahl
- Anmeldung & Betreuung: patentanwaltliche Anmeldung beim DPMA und Bearbeitung aller amtlichen Bescheide
- Eintragung & Schutz: Markenurkunde mit der Eintragung und optionale kontinuierliche Überwachung
- Schritt 1
Recherche und Schutzfähigkeit
Prüfung auf ältere Rechte und auf absolute Schutzhindernisse, bevor Gebühren anfallen.
- Schritt 2
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Zuordnung zu den Nizza-Klassen, die Ihr Geschäft tatsächlich abdecken.
- Schritt 3
Einreichung beim DPMA
Elektronische Anmeldung mit anwaltlicher Vertretung.
- Schritt 4
Amtliche Prüfung
Das DPMA prüft Form und absolute Schutzhindernisse. Auf Beanstandungen antworten wir für Sie.
- Schritt 5
Eintragung und Veröffentlichung
Nach Eintragung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist Dritter.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?
Das DPMA-Verfahren dauert in der Regel 6–8 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung, sofern keine Beanstandungen oder Widersprüche auftreten. Markenprofi24 überwacht Ihr Verfahren und hält Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA?
Die amtlichen DPMA-Gebühren betragen 290 Euro bei Online-Anmeldung bzw. 300 Euro in Papierform für bis zu drei Klassen; jede weitere Klasse kostet 100 Euro zusätzlich. Diese Amtsgebühren sind vom anwaltlichen Honorar getrennt zu betrachten und fallen unabhängig davon an.
Kann ich auch ohne Anwalt beim DPMA anmelden?
Ja, eine eigenständige Anmeldung beim DPMA ist möglich. Allerdings empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu maximieren, insbesondere bei Recherche, Schutzfähigkeitsprüfung und Klassifizierung.
Welche Unterlagen benötige ich für eine DPMA-Anmeldung?
Sie benötigen eine klare Darstellung der Marke, ein präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizza-Klassifikation sowie Ihre Adressdaten als Anmelder. Markenprofi24 unterstützt Sie bei der Zusammenstellung und Formulierung.
Was passiert nach der DPMA-Eintragung?
Nach der Eintragung erhalten Sie eine Markenurkunde und Ihre Marke wird im Register veröffentlicht. Der Schutz besteht für 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Auf Wunsch überwachen wir Ihre Marke fortlaufend.
Kann ich meine DPMA-Marke auch in anderen Ländern schützen?
Eine deutsche Marke schützt nur in Deutschland. Für EU-weiten Schutz können Sie eine Unionsmarke beim EUIPO anmelden, für weltweiten Schutz steht das Madrider System zur Verfügung. Zuständig für deutsche Marken ist das DPMA, für Unionsmarken das EUIPO.
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