Markenschutz
Logo schützen lassen und als Marke anmelden
Ihr Logo als Bild- oder Wort-/Bildmarke rechtssicher beim DPMA oder EUIPO anmelden, begleitet durch die Patentanwaltskanzlei Markenprofi24, digital und bundesweit.
★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen · Patentanwälte für Markenrecht
Ihre Vorteile mit Markenprofi24
Patentanwaltliche Begleitung
Spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung bei Markenanmeldungen beim DPMA und EUIPO.
Recherche & Schutzfähigkeitsprüfung
Wir prüfen Kollisionen und absolute Schutzhindernisse vorab und erhöhen so die Erfolgsaussichten Ihrer Anmeldung.
Vermeidung von Formfehlern
Anwaltlich geführtes Verfahren statt Alleingang: typische Formfehler werden vermieden, Fristen überwacht.
Digital & bundesweit
Beratung vollständig digital, transparent und ohne zwingende Vor-Ort-Termine, deutschlandweit verfügbar.
Wie Sie Ihr Logo rechtssicher als Marke anmelden
Möchten Sie Ihr Logo anmelden und damit langfristig gegen Nachahmer aufstellen? Eine Markeneintragung gibt Ihrem Unternehmensauftritt, Ihrem Signet oder Ihrem grafischen Markenzeichen eine eigene rechtliche Grundlage, national oder EU-weit.
Als spezialisierte Patentanwaltskanzlei begleitet Markenprofi24 Sie bei der Anmeldung Ihres Logos als Bildmarke oder Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Wir prüfen die Schutzfähigkeit Ihres Logodesigns, führen auf Wunsch umfassende Recherchen durch, geben eine anwaltliche Einschätzung zu den amtlichen Anforderungen und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Amt.
Bildmarke oder Wort-/Bildmarke: die richtige Markenform
Je nach Schutzumfang kann Ihr Logo als reine Bildmarke oder als kombinierte Wort-/Bildmarke eingetragen werden. Eine Bildmarke schützt die grafische Ausführung, Farben, Formen, Schriften und Gestaltungselemente. Eine Wort-/Bildmarke deckt zusätzlich den enthaltenen Schriftzug oder Markennamen ab.
Ein Hinweis zu den Begriffen: Diese Dreiteilung ist die des DPMA. Das EUIPO unterscheidet bei solchen Zeichen nur zwischen Wortmarke und Bildmarke und führt Text und Grafik ebenfalls als Bildmarke. Deshalb sprechen wir von Ihrer Wortmarke oder Ihrem Logo, unabhängig davon, bei welchem Amt angemeldet wird.
Wir beraten Sie, welche Variante zu Ihrem Zeichen und zu Ihrer geschäftlichen Tätigkeit passt, und stimmen die Markenform darauf ab.
Häufig ist die Kombination sinnvoll: Wer den Namen zusätzlich unabhängig von jeder Gestaltung sichern möchte, meldet neben dem Logo eine Wortmarke an. Markenprofi24 bietet beides als gemeinsame Beauftragung unter der Bezeichnung Logo und Wortmarke an, mit einem Rabatt auf das Anwaltshonorar der zweiten Marke. Es entstehen dann zwei Marken mit zwei Anmeldungen und zwei Amtsgebühren.
Wie die Anmeldung Ihres Logos beim DPMA oder EUIPO funktioniert
Zunächst prüfen wir die Schutzfähigkeit Ihres Zeichens, stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und erstellen ein präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizza-Klassifikation. Vorab empfehlen wir eine fundierte Recherche, um Kollisionen mit bestehenden Marken oder Logos zu vermeiden, national wie europäisch.
Während des gesamten Verfahrens übernehmen wir die Kommunikation mit dem Amt, reagieren auf Beanstandungen und arbeiten auf die Eintragung hin. Nach der Eintragung überwachen wir Ihre Marke auf Wunsch dauerhaft.
- Umfassende Markenrecherche mit strukturiertem Bericht und juristischer Bewertung
- Bewertung der markenrechtlichen Schutzfähigkeit und absoluter Schutzhindernisse
- Nizza-Klassifizierung: präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- Begleitung des gesamten Markenverfahrens inklusive Fristen und Bescheide
- Markenüberwachung nach der Eintragung
Unser Beratungsprozess
Recherche & Entwurf: Analyse der Schutzfähigkeit Ihres Logos, umfassende Recherche nach ähnlichen Marken und Erstellung des Antrags.
Markenanmeldung & Betreuung: Patentanwaltliche Anmeldung Ihres Logos beim DPMA oder EUIPO, inklusive Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Bearbeitung aller Bescheide während des Prüfungsverfahrens.
Eintragung & Schutz: Mit der Eintragung erhalten Sie Ihre Urkunde sowie optional eine fortlaufende Überwachung zum langfristigen Schutz Ihres Logos und Markenauftritts.
Kosten und Dauer der Logo-Anmeldung
Die amtlichen Gebühren betragen beim DPMA 290 € (Online-Anmeldung) für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Beim EUIPO fallen 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse an. Hinzu kommen Kosten für anwaltliche Leistungen wie Recherche, Schutzfähigkeitsprüfung und Verfahrensbegleitung.
Die Prüfung dauert beim DPMA in der Regel 6 bis 8 Monate, beim EUIPO 4 bis 6 Monate. Je nach Auslastung und eventuellen Beanstandungen kann sich die Dauer verlängern. Der Schutz gilt für zehn Jahre ab dem Anmeldetag, ohne dass in dieser Zeit weitere Gebühren anfallen, und lässt sich anschließend in Schritten von zehn Jahren beliebig oft verlängern.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was bedeutet es, ein Logo als Marke anzumelden?
Wenn Sie Ihr Logo als Marke anmelden, begründen Sie ein eigenes Schutzrecht und können auf dieser Grundlage gegen die Verwendung ähnlicher Zeichen für gleiche oder ähnliche Produkte vorgehen. Nach Abschluss der amtlichen Prüfung wird das Logo eingetragen und Sie erhalten ein ausschließliches Recht, innerhalb der gewählten Nizza-Klassen und in Deutschland bzw. Europa. Umgangssprachlich ist auch von „Logo patentieren“ die Rede; korrekt handelt es sich jedoch um Markenschutz, nicht um ein Patent.
Wie unterscheidet sich die Anmeldung eines Logos von einer Wortmarke?
Eine Wortmarke schützt einen Markennamen oder Schriftzug unabhängig von der Gestaltung. Eine Bildmarke (Logo) schützt die grafische Ausführung, Farben, Formen, Schriften und Gestaltungselemente. Wenn Sie Text und Design zugleich sichern möchten, empfiehlt sich eine kombinierte Wort-/Bildmarke.
Wie viel kostet es, ein Logo eintragen zu lassen?
Die amtlichen Gebühren betragen beim DPMA 290 € (Online-Anmeldung) für bis zu drei Klassen. Beim EUIPO fallen 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse an. Hinzu kommen anwaltliche Leistungen wie Recherche, Schutzfähigkeitsprüfung und Verfahrensbegleitung.
Wie lange dauert es, bis mein Logo eingetragen ist?
Beim DPMA dauert die Prüfung in der Regel 6 bis 8 Monate, beim EUIPO 4 bis 6 Monate. Je nach Auslastung und eventuellen Beanstandungen kann sich die Dauer verlängern. Wir überwachen Ihr Verfahren und informieren Sie über jeden Schritt bis zur Eintragung.
Wie lange ist mein Logo geschützt?
In Deutschland wie auf europäischer Ebene gilt der Schutz für zehn Jahre ab dem Anmeldetag, in dieser Zeit fallen keine weiteren Gebühren an. Danach kann die Marke in Schritten von zehn Jahren beliebig oft verlängert werden, gegen eine amtliche Verlängerungsgebühr. Wir erinnern Sie rechtzeitig an Fristen, damit Ihr Schutz nicht unbemerkt erlischt.
Kann ich mein deutsches Logo später EU-weit schützen?
Ja. Innerhalb von sechs Monaten nach der deutschen Anmeldung können Sie eine EU-Marke eintragen lassen und dabei die Priorität der ersten Anmeldung beanspruchen. So erweitern Sie Ihren Schutz auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten, ohne den ursprünglichen Zeitrang zu verlieren.
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