Zugelassene Patentanwälte · DPMA · EUIPO · WIPO ★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen info@markenprofi24.de +49 5251 41428-0

Kosten

Was eine Markenanmeldung wirklich kostet.

Wir trennen immer klar zwischen unserem Anwaltshonorar und den amtlichen Gebühren (DPMA/EUIPO). So sehen Sie die tatsächlichen Gesamtkosten, ohne versteckte Posten. Anwaltshonorar ab 149 € (DE) / 279 € (EU) netto, Amtsgebühr ab 290 € DPMA (bis zu drei Klassen) bzw. ab 850 € EUIPO (eine Klasse) separat.

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Schutzgebiet
Paket
Anwaltshonorar ab 249 € netto, zzgl. USt. und Amtsgebühren
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Endgültige Kosten hängen von der Klassenzahl ab. Die Kanzlei ordnet die Klassen auf Basis Ihrer Angaben zu; zusätzliche Klassen werden nachberechnet.

Pakete

Anwaltshonorar nach Sicherheitsstufe

Alle Preise netto, zzgl. USt. Amtsgebühren separat (siehe unten).

Basis

Anmeldung ohne Recherche

ab 149 €

zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen)

  • Anwaltliche Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Anmeldung und Vertretung im Anmeldeverfahren beim DPMA
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★ Bestseller

Plus

Mit Identitätsrecherche

ab 249 €

zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen)

  • Alles aus Basis
  • Identitätsrecherche auf identische ältere Marken
  • Anwaltliche Einordnung des Ergebnisses
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★ Empfohlen

Premium

Mit Ähnlichkeitsrecherche

ab 539 €

zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen)

  • Alles aus Plus
  • Ähnlichkeitsrecherche inkl. Identitätsrecherche
  • Anwaltliche Einschätzung mit Go/No-Go-Empfehlung
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★ Bestseller

Logo und Wortmarke gemeinsam anmelden

Der stärkste Schutz für Ihren Auftritt — Ihr Name und Ihr Logo als eigenständige Marken, mit 25 % Rabatt auf das Anwaltshonorar für die zweite Marke.

Kombi-Paket konfigurieren

Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.

Transparenz

Honorar und Amtsgebühren getrennt

PositionDeutschland (DPMA)Europäische Union (EUIPO)
Anwaltshonorar (netto, zzgl. USt.)
Anmeldung (ab)149 €279 €
Jede weitere Klasse, Honorar50 € ab der 4. Klasse100 € ab der 2. Klasse
Amtsgebühren (keine Anwaltskosten, ohne USt.)
Anmeldegebühr290 € inkl. 3 Klassen850 € inkl. 1 Klasse
Jede weitere Klasse, Amtsgebühr100 € ab der 4. Klasse50 € für die 2. Klasse, ab der 3. je 150 €
Beispiel Gesamt (netto)439 € 3 Klassen1.129 € 1 Klasse

25 % Rabatt auf das Anwaltshonorar der zweiten Marke bei Kombination Logo + Wortmarke.

Zahlungsweg der amtlichen Gebühren: Die Amtsgebühren zahlen Sie direkt an das jeweilige Markenamt (DPMA bzw. EUIPO). Wir teilen Ihnen den genauen Betrag, das Amtskonto und den Verwendungszweck mit.

Über die amtlichen Gebühren stellt weder das Amt noch die Kanzlei eine Rechnung aus. Rechtsgrundlage sind die amtlichen Gebührenordnungen; die Kostenaufstellung erhalten Sie im Antragsformular und (beim DPMA) in der amtlichen Empfangsbestätigung. In unserer Anwaltsrechnung sind ausschließlich unser Honorar und die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die vier Kostenfaktoren

Schutzgebiet

Deutschland (DPMA) ist günstiger, die EU-Marke (EUIPO) schützt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Anzahl der Klassen

Beim DPMA sind 3 Klassen in der Anmeldegebühr enthalten, beim EUIPO 1. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich Honorar und Amtsgebühr.

Recherche-Level

Ähnlichkeitsrecherche als empfohlene Absicherung, optional, aber sinnvoll.

Zusatzleistungen

Markenüberwachung und beschleunigte DPMA-Prüfung sind separat wählbar.

Vertraulichkeit als Grundprinzip

Als Patentanwälte unterliegen Dr.-Ing. Wickord und Sven Buser der gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Markenidee wird von der ersten Kontaktaufnahme an streng vertraulich behandelt, schriftlich, mündlich, in jedem Kanal. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht erforderlich.

Häufige Fragen

Kosten: gut zu wissen

Was kostet eine Markenanmeldung?

Bei Markenprofi24 startet das Anwaltshonorar für eine deutsche Marke ab 149 € netto, für eine EU-Marke ab 279 € netto. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren (DPMA bzw. EUIPO) sowie die Umsatzsteuer. Anwaltskosten und Amtsgebühren rechnen wir immer getrennt ab.

Welche Amtsgebühren kommen hinzu, und wie viele Klassen sind enthalten?

Zusätzlich zum Anwaltshonorar fallen die amtlichen Gebühren an, beim DPMA für die deutsche Marke, beim EUIPO für die Unionsmarke. Das DPMA erhebt bei elektronischer Anmeldung 290 € Anmeldegebühr für bis zu drei Klassen, ab der vierten Klasse zusätzlich 100 € je Klasse. Das EUIPO erhebt 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und je 150 € ab der dritten Klasse. In unserem Honorar sind entsprechend drei Klassen für Deutschland und eine Klasse für die EU enthalten; für jede weitere Klasse berechnen wir 50 € netto (DE) beziehungsweise 100 € netto (EU). Amtsgebühren und Anwaltshonorar rechnen wir immer getrennt ab.

Können über den Festpreis hinaus weitere Kosten entstehen?

Ja. Unser Honorar deckt die Beratung, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, die Anmeldung und die Vertretung im Anmeldeverfahren ab. Weiterer Aufwand entsteht, wenn das Amt die Anmeldung im Prüfungsverfahren beanstandet, etwa wegen fehlender Unterscheidungskraft, oder wenn der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch einlegt. Solche Verfahren sind nicht im Anmeldehonorar enthalten und werden gesondert berechnet. Ebenfalls gesondert berechnet werden zusätzliche Klassen und die beschleunigte Prüfung beim DPMA, jeweils mit gesondert berechneter Amtsgebühr.

Fallen während der Schutzdauer laufende Gebühren an?

Nein. Ihre Marke ist zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt, in dieser Zeit fallen keine weiteren Gebühren an. Danach kann der Schutz in Schritten von zehn Jahren beliebig oft verlängert werden, dafür ist jeweils eine amtliche Verlängerungsgebühr zu zahlen. Eine Marke kann auf diesem Weg unbegrenzt lange bestehen.

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