Kosten
Was eine Markenanmeldung wirklich kostet.
Wir trennen immer klar zwischen unserem Anwaltshonorar und den amtlichen Gebühren (DPMA/EUIPO). So sehen Sie die tatsächlichen Gesamtkosten, ohne versteckte Posten. Anwaltshonorar ab 149 € (DE) / 279 € (EU) netto, Amtsgebühr ab 290 € DPMA (bis zu drei Klassen) bzw. ab 850 € EUIPO (eine Klasse) separat.
Ihre Auswahl, direkt weiter
Endgültige Kosten hängen von der Klassenzahl ab. Die Kanzlei ordnet die Klassen auf Basis Ihrer Angaben zu; zusätzliche Klassen werden nachberechnet.
Pakete
Anwaltshonorar nach Sicherheitsstufe
Alle Preise netto, zzgl. USt. Amtsgebühren separat (siehe unten).
Basis
Anmeldung ohne Recherche
ab 149 €
zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen)
- Anwaltliche Prüfung der Schutzfähigkeit
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- Anmeldung und Vertretung im Anmeldeverfahren beim DPMA
Plus
Mit Identitätsrecherche
ab 249 €
zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen)
- Alles aus Basis
- Identitätsrecherche auf identische ältere Marken
- Anwaltliche Einordnung des Ergebnisses
Premium
Mit Ähnlichkeitsrecherche
ab 539 €
zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen)
- Alles aus Plus
- Ähnlichkeitsrecherche inkl. Identitätsrecherche
- Anwaltliche Einschätzung mit Go/No-Go-Empfehlung
Basis
Anmeldung ohne Recherche
ab 279 €
zzgl. 850 € EUIPO-Amtsgebühren (1 Klasse)
- Anwaltliche Prüfung der Schutzfähigkeit
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- Anmeldung und Vertretung im Anmeldeverfahren beim EUIPO
Plus
Mit Identitätsrecherche
ab 479 €
zzgl. 850 € EUIPO-Amtsgebühren (1 Klasse)
- Alles aus Basis
- EU-weite Identitätsrecherche
- Anwaltliche Einordnung des Ergebnisses
Premium
Mit Ähnlichkeitsrecherche
ab 1.069 €
zzgl. 850 € EUIPO-Amtsgebühren (1 Klasse)
- Alles aus Plus
- EU-weite Ähnlichkeitsrecherche inkl. Identitätsrecherche
- Anwaltliche Einschätzung mit Go/No-Go-Empfehlung
Logo und Wortmarke gemeinsam anmelden
Der stärkste Schutz für Ihren Auftritt — Ihr Name und Ihr Logo als eigenständige Marken, mit 25 % Rabatt auf das Anwaltshonorar für die zweite Marke.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
Transparenz
Honorar und Amtsgebühren getrennt
| Position | Deutschland (DPMA) | Europäische Union (EUIPO) |
|---|---|---|
| Anwaltshonorar (netto, zzgl. USt.) | ||
| Anmeldung (ab) | 149 € | 279 € |
| Jede weitere Klasse, Honorar | 50 € ab der 4. Klasse | 100 € ab der 2. Klasse |
| Amtsgebühren (keine Anwaltskosten, ohne USt.) | ||
| Anmeldegebühr | 290 € inkl. 3 Klassen | 850 € inkl. 1 Klasse |
| Jede weitere Klasse, Amtsgebühr | 100 € ab der 4. Klasse | 50 € für die 2. Klasse, ab der 3. je 150 € |
| Beispiel Gesamt (netto) | 439 € 3 Klassen | 1.129 € 1 Klasse |
25 % Rabatt auf das Anwaltshonorar der zweiten Marke bei Kombination Logo + Wortmarke.
Zahlungsweg der amtlichen Gebühren: Die Amtsgebühren zahlen Sie direkt an das jeweilige Markenamt (DPMA bzw. EUIPO). Wir teilen Ihnen den genauen Betrag, das Amtskonto und den Verwendungszweck mit.
Über die amtlichen Gebühren stellt weder das Amt noch die Kanzlei eine Rechnung aus. Rechtsgrundlage sind die amtlichen Gebührenordnungen; die Kostenaufstellung erhalten Sie im Antragsformular und (beim DPMA) in der amtlichen Empfangsbestätigung. In unserer Anwaltsrechnung sind ausschließlich unser Honorar und die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wovon hängen die Kosten ab?
Die vier Kostenfaktoren
Schutzgebiet
Deutschland (DPMA) ist günstiger, die EU-Marke (EUIPO) schützt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Anzahl der Klassen
Beim DPMA sind 3 Klassen in der Anmeldegebühr enthalten, beim EUIPO 1. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich Honorar und Amtsgebühr.
Recherche-Level
Ähnlichkeitsrecherche als empfohlene Absicherung, optional, aber sinnvoll.
Zusatzleistungen
Markenüberwachung und beschleunigte DPMA-Prüfung sind separat wählbar.
Vertraulichkeit als Grundprinzip
Als Patentanwälte unterliegen Dr.-Ing. Wickord und Sven Buser der gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Markenidee wird von der ersten Kontaktaufnahme an streng vertraulich behandelt, schriftlich, mündlich, in jedem Kanal. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Kosten: gut zu wissen
Was kostet eine Markenanmeldung?
Bei Markenprofi24 startet das Anwaltshonorar für eine deutsche Marke ab 149 € netto, für eine EU-Marke ab 279 € netto. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren (DPMA bzw. EUIPO) sowie die Umsatzsteuer. Anwaltskosten und Amtsgebühren rechnen wir immer getrennt ab.
Welche Amtsgebühren kommen hinzu, und wie viele Klassen sind enthalten?
Zusätzlich zum Anwaltshonorar fallen die amtlichen Gebühren an, beim DPMA für die deutsche Marke, beim EUIPO für die Unionsmarke. Das DPMA erhebt bei elektronischer Anmeldung 290 € Anmeldegebühr für bis zu drei Klassen, ab der vierten Klasse zusätzlich 100 € je Klasse. Das EUIPO erhebt 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und je 150 € ab der dritten Klasse. In unserem Honorar sind entsprechend drei Klassen für Deutschland und eine Klasse für die EU enthalten; für jede weitere Klasse berechnen wir 50 € netto (DE) beziehungsweise 100 € netto (EU). Amtsgebühren und Anwaltshonorar rechnen wir immer getrennt ab.
Können über den Festpreis hinaus weitere Kosten entstehen?
Ja. Unser Honorar deckt die Beratung, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, die Anmeldung und die Vertretung im Anmeldeverfahren ab. Weiterer Aufwand entsteht, wenn das Amt die Anmeldung im Prüfungsverfahren beanstandet, etwa wegen fehlender Unterscheidungskraft, oder wenn der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch einlegt. Solche Verfahren sind nicht im Anmeldehonorar enthalten und werden gesondert berechnet. Ebenfalls gesondert berechnet werden zusätzliche Klassen und die beschleunigte Prüfung beim DPMA, jeweils mit gesondert berechneter Amtsgebühr.
Fallen während der Schutzdauer laufende Gebühren an?
Nein. Ihre Marke ist zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt, in dieser Zeit fallen keine weiteren Gebühren an. Danach kann der Schutz in Schritten von zehn Jahren beliebig oft verlängert werden, dafür ist jeweils eine amtliche Verlängerungsgebühr zu zahlen. Eine Marke kann auf diesem Weg unbegrenzt lange bestehen.
Vertiefen
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Ratgeber lesenEU-Marke: Kosten
EUIPO-Amtsgebühren und Rechenbeispiele für die Unionsmarke.
Ratgeber lesenMarkenüberwachung: Kosten
Marktübliche Spannen, Kostenfaktoren und wann sich das Investment lohnt.
Ratgeber lesenKosten im Konfigurator live berechnen.
Schutzgebiet, Recherche, Zusatzleistungen wählen, die Kostenübersicht rechnet mit.