Markenschutz
Markenüberwachung: Rechte im Blick behalten
Markenverletzungen bleiben oft unentdeckt. Markenprofi24 überwacht für Sie, ob im relevanten Gebiet jüngere Marken angemeldet werden, die zu einer Verwässerung Ihrer älteren Marke führen oder mit ihr kollidieren können, und bewertet jeden Treffer rechtlich.
★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen · Patentanwälte für Markenrecht
Ihre Vorteile mit Markenprofi24
Kontinuierliche Überwachung
Automatisiertes, kontinuierliches Monitoring Ihrer Marken beim DPMA und EUIPO, für Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bildmarken.
Fristen im Griff
Die dreimonatige Widerspruchsfrist ist kurz. Unsere Überwachung meldet Ihnen kollidierende Anmeldungen laufend, damit Ihnen Zeit für die Bewertung und eine Reaktion bleibt.
Patentanwaltliche Bewertung
Jeder Treffer wird nicht nur gemeldet, sondern juristisch eingeordnet, mit klarer Empfehlung, ob und wie Sie vorgehen sollten.
Von der Erkennung zur Durchsetzung
Wir verbinden das Monitoring nahtlos mit Widerspruch, Löschung, Abmahnung oder Koexistenzvereinbarung, alles aus einer Hand.
Warum Markenüberwachung unverzichtbar ist
Eine Markenüberwachung ist der Wächter Ihres eingetragenen Rechts: Sie beobachtet die Register laufend und erkennt frühzeitig jüngere Marken, die mit Ihrer älteren Marke kollidieren oder deren Unterscheidungskraft verwässern können. Ohne diese Beobachtung schützt die Eintragung Sie nur auf dem Papier, weil weder das DPMA noch das EUIPO neue Anmeldungen von Amts wegen auf ältere Rechte prüfen, die Ämter tragen ähnliche Zeichen ein, ohne bestehende Rechte zu berücksichtigen. Es liegt daher allein in Ihrer Verantwortung als Markeninhaber, den Markt und die Register im Auge zu behalten.
Ohne systematische Überwachung riskieren Sie unentdeckte Markenverletzungen, den Verlust Ihrer Marktposition sowie eine Verwässerung Ihrer Marke durch ähnliche Zeichen, die deren Unterscheidungskraft schwächen. Wird eine Kollision zu spät erkannt, sind wichtige Reaktionsmöglichkeiten unter Umständen bereits verstrichen.
Die Widerspruchsfrist, warum Zeit entscheidend ist
Gegen eine neue, kollidierende Marke können Sie nur innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen, beim DPMA ab der Veröffentlichung der Eintragung, beim EUIPO ab der Veröffentlichung der Anmeldung. Diese Frist ist kurz, und sie läuft unabhängig davon, ob Sie von der neuen Marke Kenntnis haben. Wer nicht kontinuierlich überwacht, erfährt von einer konfliktären Anmeldung häufig erst, wenn der Widerspruchsweg bereits versperrt ist.
Eine automatisierte Überwachung meldet Ihnen kollidierende Anmeldungen laufend, sodass Sie die Widerspruchsfrist im Blick behalten und über eine Reaktion entscheiden können. Nach Ablauf dieser Frist bleibt in der Regel nur noch der aufwändigere und langwierigere Weg über ein Löschungsverfahren.
Unsere Leistungen im Überblick
Markenprofi24 richtet für Sie eine automatisierte Überwachung ein und verbindet das laufende Monitoring nahtlos mit der patentanwaltlichen Rechtsdurchsetzung. Jeder Überwachungstreffer wird nicht nur gemeldet, sondern juristisch bewertet, so erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob und wie Sie reagieren sollten.
- Automatisierte Markenüberwachung für Deutschland (DPMA) und die EU (EUIPO)
- Überwachung von Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bildmarken
- Rechtliche Analyse und Bewertung jedes Überwachungstreffers
- Widerspruchsverfahren gegen ähnliche Markenanmeldungen
- Löschungsverfahren gegen konfliktäre Marken
- Abmahnungen und außergerichtliche Einigungen
- Lizenzverhandlungen und Koexistenzvereinbarungen
So läuft Ihre Markenüberwachung ab
Wir gestalten die Überwachung in drei klaren Phasen. Zunächst konfigurieren wir gemeinsam mit Ihnen das passende Überwachungspaket, individuell auf Ihre Marken, Klassen und Märkte abgestimmt. Anschließend richten wir die automatisierten Systeme ein und übernehmen das laufende Monitoring.
Sobald ein relevanter Treffer erkannt wird, informieren wir Sie, ordnen ihn rechtlich ein und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab, von der ersten Einschätzung bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.
- Beratung & Konfiguration: individuelle Zusammenstellung Ihres Überwachungspakets
- Implementierung: Einrichtung der automatisierten Überwachungssysteme
- Monitoring & Reaktion: regelmäßige Berichte und professionelle Reaktion bei Verletzungen
Eigenüberwachung oder professionelle Betreuung?
Grundsätzlich können Sie die Register des DPMA und EUIPO selbst kostenlos durchsuchen. In der Praxis bindet eine gründliche Eigenüberwachung jedoch erheblich Zeit, und ohne juristische Bewertung besteht das Risiko, relevante Kollisionen zu übersehen oder Fristen zu verpassen.
Die professionelle Überwachung durch eine Patentanwaltskanzlei kombiniert kontinuierliches, automatisiertes Monitoring mit fundierter rechtlicher Bewertung und der direkten Anbindung an die Rechtsdurchsetzung. So behalten Sie neue Anmeldungen im Blick, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Markenüberwachung, laufende Kosten
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Anwaltshonorar (netto, zzgl. USt.) | ||
| Überwachung Deutschland | 19 € / Monat | bei jährlicher Abrechnung |
| Überwachung Europäische Union | 39 € / Monat | bei jährlicher Abrechnung |
Beträge netto, zzgl. USt. Laufzeit zwölf Monate ab dem Anmeldetag der überwachten Marke. Der Überwachungsauftrag verlängert sich danach automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Einzelheiten regeln die Besonderen Mandatsbedingungen.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was ist Markenüberwachung?
Eine Markenüberwachung ist die laufende Beobachtung der Markenregister, ob im relevanten Gebiet jüngere Marken angemeldet werden, die zu einer Verwässerung der älteren Marke führen oder mit ihr kollidieren können. Sie prüft neue Anmeldungen systematisch auf klanglicher, bildlicher und begrifflicher Ebene und meldet Treffer in den einschlägigen Waren- und Dienstleistungsklassen. Da weder das DPMA noch das EUIPO neue Anmeldungen von Amts wegen auf ältere Rechte prüfen, liegt die Überwachung der eigenen Marke allein beim Markeninhaber, nach deutschem und europäischem Markenrecht. Wer die kurze Widerspruchsfrist von drei Monaten wahren will, ist auf eine kontinuierliche Überwachung angewiesen.
Warum reicht die Markeneintragung allein nicht aus?
Die Eintragung begründet Ihr Schutzrecht, setzt es aber nicht automatisch durch. Die Ämter tragen auch ähnliche Zeichen ein, ohne bestehende Marken von Amts wegen zu berücksichtigen. Nur wer den Markt und die Register überwacht, bemerkt Verletzungen rechtzeitig und kann seine Rechte wirksam verteidigen.
Welche Fristen muss ich bei einer kollidierenden Marke beachten?
Gegen eine neue, kollidierende Marke kann nur innerhalb von drei Monaten Widerspruch eingelegt werden, beim DPMA ab der Veröffentlichung der Eintragung, beim EUIPO ab der Veröffentlichung der Anmeldung. Diese Frist läuft unabhängig von Ihrer Kenntnis. Wird sie versäumt, bleibt in der Regel nur der aufwändigere Weg über ein Löschungsverfahren.
Was wird bei der Markenüberwachung überwacht?
Überwacht werden die Markenregister, insbesondere DPMA und EUIPO, im Hinblick auf neue Anmeldungen, die Ihrer Marke ähneln. Berücksichtigt werden dabei die relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation. Der genaue Umfang wird individuell für Ihr Überwachungspaket festgelegt.
Kann ich meine Marke nicht selbst überwachen?
Grundsätzlich ja, die Register von DPMA und EUIPO sind kostenlos zugänglich. Eine gründliche Eigenüberwachung ist jedoch zeitaufwändig, und ohne juristische Bewertung besteht das Risiko, relevante Kollisionen zu übersehen oder Fristen zu verpassen. Die professionelle Überwachung verbindet automatisiertes Monitoring mit rechtlicher Bewertung und direkter Durchsetzung.
Was passiert, wenn ein Konflikt entdeckt wird?
Wir informieren Sie über den Treffer, bewerten ihn rechtlich und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Je nach Situation kommen ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren, eine Abmahnung, eine außergerichtliche Einigung oder eine Koexistenzvereinbarung in Betracht, alles aus einer Hand durch unsere Patentanwaltskanzlei.
Welche Kosten entstehen für eine Markenüberwachung?
Wir arbeiten mit Festpreisen je Schutzgebiet, die wir auf dieser Seite ausweisen. Eine individuelle Kostenaufstellung erhalten Sie, nachdem wir Ihren konkreten Überwachungsbedarf besprochen haben.
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