Zugelassene Patentanwälte · DPMA · EUIPO · WIPO ★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen info@markenprofi24.de +49 5251 41428-0

FAQ

Häufige Fragen klar beantwortet

Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Bei Markenprofi24 startet das Anwaltshonorar für eine deutsche Marke ab 149 € netto, für eine EU-Marke ab 279 € netto. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren (DPMA bzw. EUIPO) sowie die Umsatzsteuer. Anwaltskosten und Amtsgebühren rechnen wir immer getrennt ab.

Was prüfen DPMA und EUIPO bei der Anmeldung?

Beide Ämter prüfen absolute Schutzhindernisse, etwa ob die Marke unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist. Keines der beiden prüft von sich aus, ob bereits ältere, kollidierende Marken existieren. Dieses Risiko müssen Anmelder selbst durch eine Recherche abklären.

Warum ist eine Markenrecherche wichtig?

Weil die Markenämter nicht auf ältere Rechte Dritter prüfen, kann eine eingetragene Marke trotzdem fremde Rechte verletzen. Und bereits eine Markenanmeldung kann zu einer Abmahnung und bösen Kostenfolgen führen, wenn Markenrechte Dritter verletzt werden. Eine vorherige Recherche senkt das Risiko von Widerspruch, Abmahnung und einer späteren, teuren Umbenennung.

Was ist der Unterschied zwischen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche?

Bei einer Identitätsrecherche wird nach bestehenden Marken gesucht, die mit der geplanten Marke identisch sind. Hier geht es also darum, herauszufinden, ob es bereits eine Marke gibt, die exakt den gleichen Namen, das gleiche Logo oder andere gleiche Merkmale wie die geplante Marke hat. Die Ähnlichkeitsrecherche geht deutlich weiter und erfasst auch klanglich, schriftbildlich oder begrifflich ähnliche Marken, also genau die Fälle, die in der Praxis am häufigsten zu Konflikten führen. Wir empfehlen daher die Ähnlichkeitsrecherche.

Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke schützt den reinen Namen oder Schriftzug (Buchstaben, Wörter, Zahlen) unabhängig von einer bestimmten grafischen Gestaltung.

Was ist eine Wort-/Bildmarke?

Eine Wort-/Bildmarke (Kombinationsmarke) schützt die konkrete grafische Gestaltung aus Text und Bildelement, zum Beispiel ein Logo mit Schriftzug. Beim EUIPO wird diese Form als Bildmarke geführt.

Was ist eine Nizza-Klasse?

Waren und Dienstleistungen werden nach dem internationalen Nizza-Klassifikationssystem in insgesamt 45 Klassen eingeteilt. Die Klassen 1 bis 34 sind Warenklassen, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungsklassen. Für die Markenämter dient die Klasseneinteilung der Struktur, einer erleichterten Recherche und der Gebührenstaffelung. Wichtig: Die Markenämter fordern für eine genaue Definition des Schutzumfangs Ihrer Marke die Angabe konkreter Waren und Dienstleistungen mit einer Klasseneinteilung. Geschützt wird Ihre Marke nur für die Waren und Dienstleistungen, für die Sie Schutz beanspruchen, nicht für die ganze Klasse.

Welche Amtsgebühren kommen hinzu, und wie viele Klassen sind enthalten?

Zusätzlich zum Anwaltshonorar fallen die amtlichen Gebühren an, beim DPMA für die deutsche Marke, beim EUIPO für die Unionsmarke. Das DPMA erhebt bei elektronischer Anmeldung 290 € Anmeldegebühr für bis zu drei Klassen, ab der vierten Klasse zusätzlich 100 € je Klasse. Das EUIPO erhebt 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und je 150 € ab der dritten Klasse. In unserem Honorar sind entsprechend drei Klassen für Deutschland und eine Klasse für die EU enthalten; für jede weitere Klasse berechnen wir 50 € netto (DE) beziehungsweise 100 € netto (EU). Amtsgebühren und Anwaltshonorar rechnen wir immer getrennt ab.

Ist die Anmeldung für die Amazon Brand Registry geeignet?

Ja. Amazon akzeptiert für die Aufnahme in die Brand Registry eine eingetragene ODER eine angemeldete Marke. Dafür genügt eine deutsche Marke beim DPMA, eine EU-Marke beim EUIPO ist nicht zwingend erforderlich. Wir melden Ihre Marke anwaltlich an; die Registrierung bei Amazon selbst nehmen Sie anschließend vor. Als Ihre Markenvertreter empfangen wir den Amazon-Verifizierungscode und leiten ihn an Sie weiter.

Können über den Festpreis hinaus weitere Kosten entstehen?

Ja. Unser Honorar deckt die Beratung, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, die Anmeldung und die Vertretung im Anmeldeverfahren ab. Weiterer Aufwand entsteht, wenn das Amt die Anmeldung im Prüfungsverfahren beanstandet, etwa wegen fehlender Unterscheidungskraft, oder wenn der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch einlegt. Solche Verfahren sind nicht im Anmeldehonorar enthalten und werden gesondert berechnet. Ebenfalls gesondert berechnet werden zusätzliche Klassen und die beschleunigte Prüfung beim DPMA, jeweils mit gesondert berechneter Amtsgebühr.

Fallen während der Schutzdauer laufende Gebühren an?

Nein. Ihre Marke ist zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt, in dieser Zeit fallen keine weiteren Gebühren an. Danach kann der Schutz in Schritten von zehn Jahren beliebig oft verlängert werden, dafür ist jeweils eine amtliche Verlängerungsgebühr zu zahlen. Eine Marke kann auf diesem Weg unbegrenzt lange bestehen.

Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke: worin unterscheiden sie sich?

Für Text- und Logo-Zeichen unterscheidet das DPMA drei Markenformen: die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-/Bildmarke. Das EUIPO kennt hier nur Wortmarke und Bildmarke und fasst unter der Bildmarke auch das zusammen, was das DPMA als Wort-/Bildmarke führt. Daneben gibt es weitere Markenformen, etwa Hörmarke, Farbmarke oder dreidimensionale Marke. Damit es nicht auf die Begriffe ankommt, sprechen wir von Ihrer Wortmarke oder Ihrem Logo: Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von der Gestaltung, das Logo schützt die konkrete grafische Darstellung, je nach Zeichen als Bildmarke oder als Wort-/Bildmarke.

Wie läuft die Beauftragung ab?

Sie konfigurieren Ihre Marke online, beschreiben Waren und Dienstleistungen und wählen Ihr Sicherheitslevel. Anschließend prüfen unsere Patentanwälte Ihre Angaben, erstellen das Verzeichnis und übernehmen die Anmeldung sowie die Vertretung vor dem Amt.

Warum nur Geschäftskunden?

Unser standardisierter Online-Prozess ist auf Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Vereine und andere juristische Personen ausgelegt. Ein Angebot an Verbraucher ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Was passiert nach der Bestellung?

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Unsere Kanzlei prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Online-Zahlung innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen: mit einem Anmeldungsentwurf, sofern uns ausreichender Input vorliegt, ansonsten mit einer ersten Rückmeldung. Wir halten Sie anschließend über den weiteren Verfahrensverlauf bis zur Urkunde auf dem Laufenden und stehen Ihnen darüber hinaus in etwaigen Streitfällen und bei der anstehenden Verlängerung zur Seite.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Eine eingetragene Marke ist zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt, ohne dass in dieser Zeit weitere Gebühren anfallen. Anschließend kann der Schutz in Schritten von zehn Jahren beliebig oft verlängert werden, gegen eine amtliche Verlängerungsgebühr. Anders als ein Patent kann eine Marke damit unbegrenzt lange bestehen.

Wie lange dauert die Markenanmeldung?

Bei Online-Zahlung starten wir die Bearbeitung binnen 48 Stunden im Expressverfahren: Liegt uns ausreichender Input vor, erhalten Sie in dieser Zeit einen Anmeldungsentwurf zur Freigabe; andernfalls melden wir uns zunächst mit einer ersten Rückmeldung. Die endgültige Einreichung beim Amt hängt anschließend von Ihrer Freigabe ab. Bis zur Eintragung dauert das Verfahren beim DPMA in der Regel 6 bis 8 Monate, beim EUIPO 4 bis 6 Monate, sofern keine Beanstandungen oder Widersprüche auftreten; eine beschleunigte Prüfung beim DPMA ist optional möglich.

Was ist die Prioritätsfrist?

Ab dem ersten Anmeldetag haben Sie 6 Monate Zeit, dieselbe Marke im Ausland unter Inanspruchnahme der Priorität nachzumelden, Ihre Anmeldung behält dann den früheren Zeitrang. Eine frühe Anmeldung sichert Ihnen diesen Vorsprung.

Was passiert bei einem Widerspruch?

Inhaber älterer Rechte können im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Ihre Markeneintragung vorgehen. Dabei wird im Regelfall geprüft, ob zwischen Ihrer angemeldeten Marke und einer älteren Widerspruchsmarke Verwechslungsgefahr vorliegt. Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate; sie läuft beim DPMA ab der Veröffentlichung der Eintragung, beim EUIPO ab der Veröffentlichung der Anmeldung. Das Widerspruchsrisiko lässt sich durch eine vorgelagerte anwaltliche Recherche abschätzen. Sollte es doch zu einem Widerspruchsverfahren kommen, vertreten wir Sie anwaltlich.

DE oder EU: Was ist sinnvoll?

Die deutsche Marke (DPMA) schützt in Deutschland und ist günstiger. Die Unionsmarke (EUIPO) schützt mit einer einzigen Anmeldung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Wahl hängt von Ihrem Markt ab, wir beraten Sie dazu individuell.

Lohnt sich die Anmeldung von Wortmarke und Logo zusammen?

Beides deckt Unterschiedliches ab: Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von jeder Gestaltung, das Logo schützt die konkrete grafische Darstellung. Gerade bei Kombinationszeichen aus Name und Grafik ergibt der getrennte Schutz oft Sinn und sorgt für einen breiteren Schutzumfang. Wer den Namen später anders setzen oder das Logo überarbeiten möchte, ist mit beiden Marken abgesichert. Markenprofi24 bietet die gemeinsame Beauftragung unter der Bezeichnung Logo und Wortmarke an, mit einem Rabatt auf das Anwaltshonorar der zweiten Marke; es entstehen dann zwei Marken mit zwei Anmeldungen und zwei Amtsgebühren.

Warum ist eine Markenanmeldung sinnvoll?

Durch die Markenanmeldung schützen Sie sich vor unerlaubter Verwendung, Nachahmung oder Verlust Ihres Firmennamens, Firmenlogos, Produktnamens oder -logos. Eine eingetragene Marke steht öffentlich im Markenregister, darf mit dem ®-Symbol gekennzeichnet werden und wirkt schon dadurch abschreckend auf potenzielle Nachahmer. Kommt es doch zu einem Konflikt, verfügen Sie über eine belastbare rechtliche Grundlage, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Warum ist eine Markenüberwachung sinnvoll?

Nach der Eintragung liegt es in Ihrer Verantwortung, dass Ihre Marke stark und unverwechselbar bleibt. Die Markenämter informieren Sie nicht über jüngere Anmeldungen, die mit Ihrer Marke kollidieren könnten. Unsere Markenüberwachung recherchiert dazu fortlaufend, wir werten die Treffer patentanwaltlich aus und schlagen das weitere Vorgehen vor. So wahren Sie die kurze Widerspruchsfrist von drei Monaten und verhindern die Verwässerung Ihrer Marke.

Kann ich meinen Firmennamen oder Produktnamen als Marke schützen lassen?

Ja. Der Schutz Ihres Unternehmens- oder Produktnamens durch eine Marke ist grundsätzlich möglich und sinnvoll. Sie können den Namen als Wortmarke schützen lassen oder, wenn er in einer speziellen Schriftart, Farbe oder zusammen mit Bildelementen dargestellt wird, als Bildmarke bzw. Wort-/Bildmarke.

Kann ich mein Firmenlogo oder Produktlogo als Marke schützen lassen?

Ja. Der Schutz Ihres Firmen- oder Produktlogos durch eine Marke ist grundsätzlich möglich und sinnvoll. Sie können Ihr Logo als reine Bildmarke oder, in Kombination mit Text, Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, als Wort-/Bildmarke schützen lassen.

Kann ich einen Claim oder Werbeslogan als Marke schützen lassen?

Ja. Grundsätzlich können Sie einen Claim oder Werbeslogan exklusiv als Marke schützen; im Regelfall empfiehlt sich der Schutz als Wortmarke, die aus mehreren Wörtern bestehen kann. Bei der Markenanmeldung geben Sie den vollständigen Claim oder Slogan inklusive etwaiger Satzzeichen im Feld „Markenname“ ein.

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