Marken-Glossar
Unionsmarke
Auch: EU-Marke · UM
Rechtlicher Kontext
Die Unionsmarke ist einheitlich: Sie kann nur für die gesamte EU eingetragen, übertragen oder für nichtig erklärt werden. Ein Schutzhindernis in einem einzigen Mitgliedstaat kann die Eintragung insgesamt verhindern.
Quelle: Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001