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Marken-Glossar

Unionsmarke

Auch: EU-Marke · UM

Rechtlicher Kontext

Die Unionsmarke ist einheitlich: Sie kann nur für die gesamte EU eingetragen, übertragen oder für nichtig erklärt werden. Ein Schutzhindernis in einem einzigen Mitgliedstaat kann die Eintragung insgesamt verhindern.

Quelle: Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001

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