Ratgeber
Wort- und Bildmarke anmelden: welche Markenform passt?
Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Wort-/Bildmarke, die Wahl der Markenform entscheidet über den Schutzumfang. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und den Weg zur Anmeldung beim DPMA oder EUIPO.
Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke: die drei Markenformen
Bevor Sie eine Marke anmelden, legen Sie deren Form fest. Für Text- und Logo-Zeichen unterscheidet das DPMA drei Markenformen: die Wortmarke, die Bildmarke und die kombinierte Wort-/Bildmarke. Die Wahl bestimmt, was genau geschützt ist und wie flexibel Sie Ihr Zeichen später einsetzen dürfen.
Wichtig für das Verständnis: Diese Dreiteilung gilt für das DPMA. Das EUIPO kennt hier nur zwei Markenformen, die Wortmarke und die Bildmarke, und führt Kombinationszeichen aus Text und Grafik ebenfalls als Bildmarke. Weitere Markenformen wie Hörmarke, Farbmarke oder dreidimensionale Marke stehen bei beiden Ämtern daneben. Der Begriff Bildmarke bedeutet beim EUIPO also mehr als beim DPMA. Weil er nicht einheitlich verwendet wird, sprechen wir unseren Mandanten gegenüber von Ihrer Wortmarke oder Ihrem Logo. Logo meint dabei entweder eine reine Bildmarke oder ein Kombinationszeichen aus Text und Grafik.
Jede Form hat einen anderen Schutzumfang. Wer die Unterschiede kennt, wählt die Variante, die zur eigenen geschäftlichen Nutzung passt, und vermeidet einen Schutz, der später zu eng oder zu unflexibel ist.
- Wortmarke: Wörter, Buchstaben, Zahlen und Standardzeichen in üblicher Schrift, ohne Grafik oder Farbe.
- Bildmarke: rein grafische Zeichen ohne Wortbestandteile, also Bilder, Symbole, geometrische Formen.
- Wort-/Bildmarke: Kombination aus Wort- und Grafikelementen in einem Kombinationszeichen.
Die Wortmarke: Schutz für den reinen Text
Eine Wortmarke schützt Wörter, Buchstaben, Zahlen und übliche typografische Zeichen, dargestellt in gewöhnlicher Schrift ohne grafische Gestaltung oder Farbe. Geschützt wird der Wortbestandteil selbst, unabhängig davon, in welcher Schriftart oder Farbe er später verwendet wird.
Diese Unabhängigkeit macht die Wortmarke besonders flexibel: Sie können denselben Namen in unterschiedlichen Designs, Schriften und Layouts nutzen, ohne den Schutz zu verlieren. Für Markennamen, Produktbezeichnungen und Slogans ist die Wortmarke deshalb oft die erste Wahl. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der weite Schutzbereich und die Flexibilität der Wortmarke führen zu einem erhöhten Risiko, in fremde Rechte einzugreifen — was die vorherige Ähnlichkeitsrecherche umso wichtiger macht.
Die Bildmarke: Schutz für ein rein grafisches Zeichen
Eine Bildmarke umfasst visuelle Zeichen ohne Wortbestandteile. Bilder, Logos, Symbole und geometrische Formen erhalten Schutz auf Grundlage ihrer konkreten visuellen Darstellung. Geschützt ist also genau die eingereichte grafische Ausführung, mit ihren Formen, Farben und Gestaltungselementen.
Weil sich der Schutz an der präzisen grafischen Wiedergabe orientiert, sind die enthaltenen Bildelemente fest. Die Bildmarke eignet sich für rein grafische Signets und Symbole, die ohne Schriftzug für sich stehen.
Die Wort-/Bildmarke: Schutz für die Kombination
Eine Wort-/Bildmarke verbindet Wort- und Grafikelemente in einem Kombinationszeichen. Der Schutz gilt dann für diese bestimmte Kombination aus Text und Grafik, also für das Gesamtbild, wie es angemeldet wurde.
Das bedeutet: Ändern Sie später das Layout, den Schriftzug oder das grafische Element wesentlich, deckt die eingetragene Wort-/Bildmarke die neue Darstellung möglicherweise nicht mehr ab. Wer den Namen unabhängig vom Design absichern möchte, kombiniert die Wort-/Bildmarke daher häufig mit einer separaten Wortmarke — genau darauf zielt unser Kombiangebot, das beide Marken gemeinsam abbildet.
Der Unterschied auf einen Blick
Die drei Markenformen unterscheiden sich vor allem in ihrer Flexibilität und ihrem Schutzumfang. Wortmarken bieten flexiblen Einsatz über verschiedene Designs und Schriftarten hinweg. Bildmarken verlangen eine präzise grafische Darstellung mit festen visuellen Elementen. Kombinationszeichen beschränken den Schutz auf die exakt eingereichte Kombination.
Zugleich ist eine Grafik oft ein bestimmendes Wiedererkennungsmerkmal von unbezahlbarem Wert. Denken Sie nur an den Mercedes-Stern oder den Apfel von Apple. Für die Praxis heißt das: Je enger ein Zeichen an eine konkrete Grafik gebunden ist, desto genauer muss die Darstellung passen, und desto weniger flexibel ist der Schutz gegenüber späteren Gestaltungsänderungen.
- Wortmarke, höchste Flexibilität, unabhängig von Schrift, Farbe und Layout.
- Bildmarke, feste grafische Elemente, Schutz nach der konkreten Darstellung.
- Wort-/Bildmarke, Schutz für die exakt eingereichte Kombination.
So läuft die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO
Angemeldet wird national beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder EU-weit beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Beim DPMA wählen Sie für ein Text- oder Logo-Zeichen eine der drei Formen, beim EUIPO entweder Wortmarke oder Bildmarke, wobei die Bildmarke dort auch Kombinationszeichen aus Text und Grafik umfasst. Die Bearbeitung dauert bei deutschen Marken in der Regel 6 bis 8 Monate, bei Unionsmarken 4 bis 6 Monate.
Der wichtigste Schritt liegt vor der Anmeldung: Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche ist dringend anzuraten, um Konflikte mit bereits bestehenden Rechten zu vermeiden. Erst danach wird das Zeichen mit dem passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beim Amt eingereicht.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke?
Eine Wortmarke schützt Wörter, Buchstaben und Zahlen in üblicher Schrift, unabhängig von Design und Farbe. Eine Bildmarke schützt ein rein grafisches Zeichen ohne Wortbestandteile in seiner konkreten Darstellung. Eine Wort-/Bildmarke ist ein Kombinationszeichen aus Text und Grafik, der Schutz gilt für diese Kombination.
Welche Markenform ist am flexibelsten?
Die Wortmarke. Sie schützt den reinen Text unabhängig von Schriftart, Farbe und Layout und lässt sich deshalb über verschiedene Designs hinweg einsetzen, ohne dass der Schutz verloren geht.
Wann sollte ich eine Wort-/Bildmarke wählen?
Eine Wort-/Bildmarke bietet sich an, wenn Ihr Zeichen aus einer festen Kombination von Schriftzug und Grafik besteht, die Sie in genau dieser Form absichern möchten. Sie wird häufig zusätzlich zu einer Wortmarke angemeldet — auch, weil das Kombinationszeichen ein Problem lösen kann, wenn das Wort allein nicht schutzfähig ist, etwa weil es beschreibend ist. Genau das ist auch Idee unseres Kombiangebots.
Wo melde ich eine Wort- oder Bildmarke an?
National beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder EU-weit als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrem geplanten Absatzgebiet ab.
Wie lange dauert die Eintragung?
Die Bearbeitung dauert bei deutschen Marken in der Regel 6 bis 8 Monate, bei Unionsmarken 4 bis 6 Monate. Beanstandungen oder Widersprüche können das Verfahren verlängern.
Warum ist eine Recherche vor der Anmeldung so wichtig?
Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche deckt bereits bestehende, kollidierende Marken auf, bevor Sie anmelden. So lassen sich Konflikte mit älteren Rechten und teure Widerspruchsverfahren vermeiden.