Ratgeber
Gibt es meine Marke schon? So prüfen Sie die Verfügbarkeit
Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie wissen, ob identische oder ähnliche Zeichen bereits geschützt sind. Denn die Ämter prüfen das nicht für Sie, die Verantwortung dafür, keine älteren Rechte zu verletzen, liegt beim Anmelder.
Warum die Anmeldung allein die Frage nicht beantwortet
Viele gehen davon aus, dass eine Marke „sicher“ ist, sobald das Amt sie einträgt. Das ist ein Trugschluss. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) prüfen eine Anmeldung nur auf sogenannte absolute Schutzhindernisse, etwa ob das Zeichen überhaupt unterscheidungskräftig ist oder rein beschreibend.
Nicht geprüft werden dagegen die relativen Schutzhindernisse, also Konflikte mit bereits bestehenden älteren Markenrechten. Die Ämter gleichen Ihr Zeichen nicht mit dem Bestand ab. Die Frage „Gibt es meine Marke schon?“ müssen Sie deshalb selbst klären, vor der Anmeldung.
Wer trägt das Risiko? Sie als Anmelder
Weil die Ämter nicht auf entgegenstehende Rechte prüfen, liegt die Verantwortung beim Anmelder oder seinem Vertreter. Wird eine Marke eingetragen, obwohl sie ein älteres Recht verletzt, schützt die Eintragung nicht vor den Folgen.
Inhaber älterer Marken können sich wehren, und tun das regelmäßig. Eine Recherche vor der Anmeldung ist damit kein Formalismus, sondern der eigentliche Schritt, mit dem Sie Ihr wirtschaftliches Risiko begrenzen.
- Nachträgliche Löschung der eingetragenen Marke
- Widerspruchsverfahren durch Inhaber älterer Rechte
- Abmahnung mit Unterlassungsforderung
- Schadensersatzforderungen
Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche
Eine belastbare Antwort auf „Gibt es meine Marke schon?“ liefert nicht eine einzige Suche, sondern die Kombination zweier Ebenen.
Die Identitätsrecherche sucht nach identischen oder nahezu identischen Marken. Sie ist schnell, greift aber zu kurz: Ein Konflikt entsteht schon dann, wenn ein anderes Zeichen mit dem Ihren verwechselt werden kann. Deshalb ergänzt die Ähnlichkeitsrecherche die systematische Prüfung auf visuelle, phonetische und begriffliche Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken.
- Visuelle Ähnlichkeit, Schriftbild, Gestaltung, Farben und grafische Elemente
- Phonetische Ähnlichkeit, klangliche Nähe im gesprochenen Wort, auch über Dialekte hinweg
- Begriffliche Ähnlichkeit, Bedeutung und Semantik, einschließlich Synonymen und sinnverwandten Begriffen
Wo überall recherchiert werden muss
Ältere Rechte können aus mehreren Quellen stammen. Eine tragfähige Verfügbarkeitsprüfung beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Register, sondern deckt die relevanten Schutzräume und Kennzeichenformen ab.
Welche Bereiche und welcher geografische Umfang nötig sind, hängt davon ab, wo Sie Ihre Marke nutzen und schützen wollen.
- Deutsches Markenregister (DPMA, geführt seit 1894)
- Unionsmarken (EUIPO, seit 1996)
- Internationales Madrid-System (über 130 Länder)
- Unternehmensregister und Firmennamen
- Domain-Namen und Internet-Präsenz
Verwechslungsgefahr richtig einschätzen
Ob zwei Marken kollidieren, entscheidet nicht die reine Buchstabengleichheit, sondern die Verwechslungsgefahr. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Zeichenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für die die Marken jeweils Schutz beanspruchen.
Deshalb sind die Nizza-Klassen und die konkreten Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse zentral: Das gleiche Zeichen in einem völlig anderen Marktsegment kann unproblematisch sein, während ein ähnliches Zeichen im gleichen Umfeld zum Konflikt führt. Die Bewertung erfordert juristische Einordnung, reine Trefferlisten aus Datenbanken beantworten die Frage nicht abschließend.
Wann und wie Sie vorgehen sollten
Der richtige Zeitpunkt für die Recherche liegt vor der Markenanmeldung, und vor allem vor größeren Marketing-Investitionen. Wer erst nach dem Markteintritt feststellt, dass ein älteres Recht entgegensteht, riskiert nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch den Verlust bereits aufgebauter Markenbekanntheit.
Eine erste Identitätssuche in den öffentlichen Registern können Sie selbst durchführen. Die belastbare Bewertung der Ähnlichkeit und der Verwechslungsgefahr gehört jedoch in fachkundige Hände. Bei Markenprofi24 übernehmen die Patentanwälte Dr.-Ing. Wiro Wickord und Sven Buser, M. Sc., mit Erfahrung aus den markenrechtlichen Abteilungen von DPMA und BPatG, die Recherche und deren juristische Einordnung.
Häufige Fragen
Prüfen DPMA und EUIPO, ob es meine Marke schon gibt?
Nein. Die Ämter prüfen nur auf absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft), nicht auf entgegenstehende ältere Marken. Ob Ihr Zeichen frei ist, müssen Sie selbst vor der Anmeldung klären.
Reicht es, nach identischen Marken zu suchen?
Nein. Ein Konflikt entsteht bereits bei Verwechslungsgefahr. Neben der Identitätsrecherche ist deshalb eine Ähnlichkeitsrecherche nötig, die visuelle, phonetische und begriffliche Ähnlichkeiten erfasst.
Welche Risiken habe ich ohne Recherche?
Verletzt Ihre Marke ein älteres Recht, drohen unter anderem die nachträgliche Löschung, ein Widerspruchsverfahren, eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung sowie Schadensersatzforderungen.
Wann sollte ich die Markenverfügbarkeit prüfen?
Vor der Markenanmeldung und vor größeren Marketing-Investitionen. So vermeiden Sie, in ein Zeichen zu investieren, das Sie später nicht rechtssicher nutzen können.
Zählen auch nicht eingetragene Kennzeichen?
Ja, relevante ältere Rechte können auch aus Firmennamen, Unternehmensregistern oder Domains stammen. Eine gründliche Recherche deckt deshalb mehr ab als nur die Markenregister.
Kann ich die Recherche selbst durchführen?
Eine erste Identitätssuche in den öffentlichen Registern ist möglich. Die belastbare Bewertung von Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr erfordert jedoch juristische Einordnung und gehört in fachkundige Hände.