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Marken-Glossar

Schutzdauer

Auch: Verlängerung · Schutzverlängerung

Rechtlicher Kontext

Anders als ein Patent kann eine Marke damit unbegrenzt lange bestehen. Wird die Verlängerung versäumt, erlischt der Schutz. Eine indirekte, weitere Voraussetzung für den Fortbestand der Marke ist zusätzlich die ernsthafte Benutzung der Marke, siehe Benutzungsschonfrist. Jedoch wird eine Marke mangels ernsthafter Benutzung vom DPMA und dem EUIPO nicht von Amts wegen, sondern nur auf den Antrag eines Dritten hin gelöscht.

Quelle: § 47 MarkenG

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