Marken-Glossar
Unterscheidungskraft
Auch: unterscheidungskräftig
Rechtlicher Kontext
Die Unterscheidungskraft prüft das Amt von Amts wegen als absolutes Schutzhindernis, unabhängig davon, ob ältere Marken existieren. Sie ist einer der häufigsten Gründe für eine Zurückweisung.
Quelle: § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG