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Marken-Glossar

Unterscheidungskraft

Auch: unterscheidungskräftig

Rechtlicher Kontext

Die Unterscheidungskraft prüft das Amt von Amts wegen als absolutes Schutzhindernis, unabhängig davon, ob ältere Marken existieren. Sie ist einer der häufigsten Gründe für eine Zurückweisung.

Quelle: § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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