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Marken-Glossar

Wortmarke

Rechtlicher Kontext

Die Wortmarke bietet den breitesten Schutz für den Namen selbst, weil sie nicht an eine bestimmte grafische Umsetzung gebunden ist. Wer zusätzlich das Logo schützen will, meldet es als Bildmarke oder als Wort-Bild-Marke an.

Quelle: § 3 Abs. 1 MarkenG

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