Marken-Glossar
Verwechslungsgefahr
Rechtlicher Kontext
Zeichenähnlichkeit wird klanglich, visuell und begrifflich geprüft. Schon eine dieser drei Ebenen kann ausreichen. Deshalb findet eine reine Identitätsrecherche solche Konflikte nicht.
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG