Marken-Glossar
Widerspruchsverfahren
Auch: Widerspruch · Widerspruchsfrist
Rechtlicher Kontext
Die Ämter prüfen ältere Rechte bei der Anmeldung nicht von sich aus, ein Konflikt zeigt sich deshalb erst, wenn ein Dritter widerspricht. Beim EUIPO ist das Widerspruchsverfahren der Registrierung vorgelagert, beim DPMA folgt es ihr. Eine Recherche vorab senkt dieses Risiko.
Quelle: § 42 MarkenG, Art. 46 UMV