Marken-Glossar
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Auch: WDV · Verzeichnis
Rechtlicher Kontext
Das Verzeichnis kann nach der Anmeldung eingeschränkt, aber nicht mehr erweitert werden. Zu eng gefasst bleibt Schutz ungenutzt, zu weit gefasst erhöht es Kosten und Angriffsfläche für Widersprüche.
Quelle: § 32 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG