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Marken-Glossar

Wort-Bild-Marke

Auch: Kombinationsmarke

Rechtlicher Kontext

Geschützt ist das Zusammenspiel, nicht der Wortbestandteil allein. Wer den Namen unabhängig vom Layout absichern möchte, benötigt zusätzlich eine Wortmarke. Achtung bei der Begriffswahl: Die Wort-/Bildmarke ist eine Markenform des DPMA. Das EUIPO kennt sie nicht gesondert und führt solche Zeichen als Bildmarke.

Quelle: § 3 Abs. 1 MarkenG, Art. 4 UMV

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