Marken-Glossar
Wort-Bild-Marke
Auch: Kombinationsmarke
Rechtlicher Kontext
Geschützt ist das Zusammenspiel, nicht der Wortbestandteil allein. Wer den Namen unabhängig vom Layout absichern möchte, benötigt zusätzlich eine Wortmarke. Achtung bei der Begriffswahl: Die Wort-/Bildmarke ist eine Markenform des DPMA. Das EUIPO kennt sie nicht gesondert und führt solche Zeichen als Bildmarke.
Quelle: § 3 Abs. 1 MarkenG, Art. 4 UMV