Ratgeber
EU-Marke anmelden: Kosten im Überblick
Die Kosten einer EU-Markenanmeldung setzen sich aus zwei getrennten Bausteinen zusammen: den amtlichen Gebühren des EUIPO und dem Anwaltshonorar für die Betreuung. Wir schlüsseln beides transparent auf und zeigen, wie Sie sinnvoll planen. Honorarangaben verstehen sich netto zzgl. USt.
Amtliche EUIPO-Gebühren im Detail
Die Gebühren für die Unionsmarke erhebt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Sie sind gesetzlich festgelegt und unabhängig von der beauftragten Kanzlei. Die Grundgebühr umfasst bereits eine Waren- und Dienstleistungsklasse; weitere Klassen werden gestaffelt berechnet.
Eine elektronische Anmeldung ist deutlich günstiger als die Papieranmeldung und daher der Regelfall.
- 1 Klasse: 850 € (elektronisch) bzw. 1.000 € (Papier)
- 2 Klassen: 900 €, die zweite Klasse kostet +50 €
- 3 Klassen: 1.050 €, jede weitere Klasse kostet +150 €
- 5 Klassen: 1.350 €
- 10 Klassen: 2.100 €
Anwaltshonorar: getrennt von den Amtsgebühren
Neben den amtlichen Gebühren fällt das Honorar für die anwaltliche Betreuung an — für die Beratung zur Anmeldestrategie, die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Prüfung der Schutzfähigkeit, eine etwaige Recherche sowie die Einreichung und Vertretung der Anmeldung beim EUIPO. Dieses Honorar ist strikt von den EUIPO-Gebühren zu trennen und wird netto zzgl. USt. ausgewiesen.
Spezialisierte Patentanwaltskanzleien bieten dafür einen Festpreis für die Anmeldung, marktüblich zwischen etwa 200 € und 1.200 €, abhängig vom Leistungsumfang. Ein Festpreis macht die Gesamtkosten von Anfang an kalkulierbar und leicht vergleichbar.
Rechenbeispiel: Gesamtkosten nach Klassen
Wie sich die Bausteine addieren, zeigt ein Beispiel für eine Anmeldung in drei Klassen: Die amtlichen Gebühren belaufen sich auf 1.050 € (850 € + 50 € + 150 €). Hinzu kommt das Anwaltshonorar.
Wird zusätzlich eine Förderung genutzt, reduziert sich der effektive Amtskostenanteil entsprechend. Wichtig zu wissen: Die EUIPO-Förderung ist als (Teil-)Erstattung gestrickt — die Gebühren müssen zunächst gezahlt werden, die Förderung fließt anschließend zurück. Die konkrete Höhe hängt von der Klassenzahl, dem Markentyp und dem Leistungsumfang der Betreuung ab.
- Amtliche Gebühren (3 Klassen): 1.050 €
- Anwaltshonorar (Festpreis): je nach Umfang zusätzlich
- Optionale Recherche vor der Anmeldung: senkt das Kollisionsrisiko
Förderung: EU-KMU-Fonds (zeitlich befristet)
Der EU-KMU-Fonds fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Amtsgebühren einer Markenanmeldung. Wichtig zu wissen: Die Förderung gilt nicht nur für EU-Markenanmeldungen, sondern auch für nationale deutsche Markenanmeldungen. Die Fördertöpfe sind zeitlich befristet und laufen erfahrungsgemäß schnell leer (2026 nur von März bis Anfang Mai geöffnet). Die Förderung erfolgt als (Teil-)Erstattung: Die Amtsgebühren müssen zunächst gezahlt werden, anschließend fließt die Förderung zurück. Wir prüfen die Förderfähigkeit auf Anfrage und beantragen die Förderung als kostenpflichtige Zusatzleistung, sobald eine neue Förderrunde des EUIPO geöffnet ist. Ohne offene Förderrunde ist eine Förderung nicht möglich.
Der Zuschuss muss vor der Anmeldung beantragt werden. Neben dem EU-Programm können je nach Region auch nationale Förderprogramme in Frage kommen.
EU-Marke oder nationale Marken, was ist günstiger?
Eine Unionsmarke schützt die Marke mit einem einzigen Verfahren in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Ob sie sich gegenüber mehreren nationalen Anmeldungen rechnet, hängt von der Zahl der Zielländer ab.
Als Faustregel gilt: Ab etwa 2 bis 3 EU-Zielländern ist die Unionsmarke in der Regel kostengünstiger als separate nationale Anmeldungen, zusätzlich zum geringeren Verwaltungsaufwand.
Folgekosten: Verlängerung, Widerspruch, Überwachung
Der Markenschutz gilt zunächst zehn Jahre und kann anschließend beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsgebühren entsprechen aktuell der Gebührenstruktur der Anmeldung: 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere Klasse. Im Rahmen unserer anwaltlichen Vertretung überwachen wir die Zehn-Jahres-Frist und erinnern Sie rechtzeitig an die Verlängerungsgebührenzahlung.
Weitere Kosten können im Verfahrensverlauf entstehen, etwa bei amtlichen Beanstandungen oder einem Widerspruch Dritter. Auch eine laufende Markenüberwachung verursacht Kosten, hilft aber, Verletzungen früh zu erkennen.
- Amtliche Beanstandungen: je nach Aufwand zusätzlicher Bearbeitungsaufwand
- Widerspruchsverfahren: circa 800–2.500 €
- EU-Markenüberwachung: circa 400–500 € netto pro Jahr
So halten Sie die Kosten im Griff
Die größten Stellhebel für die Gesamtkosten sind die Klassenauswahl, eine gute Vorabrecherche und das gewählte Anmeldeverfahren.
- Klassen strategisch wählen: nur relevante Geschäftsfelder abdecken, Begriffe präzise formulieren
- Vorab recherchieren: eine gründliche Recherche senkt das Risiko von Beanstandungen und Widersprüchen
- Elektronisch anmelden: die digitale Einreichung ist günstiger als die Papieranmeldung
- Fördermittel prüfen: den EU-KMU-Fonds ansprechen, wenn eine Förderrunde des EUIPO geöffnet ist (nicht durchgehend verfügbar)
- Festpreis vereinbaren: Pauschalhonorare machen die Kosten planbar und vergleichbar
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung einer EU-Marke grundsätzlich?
Die amtlichen Grundgebühren für eine EU-Markenanmeldung beim EUIPO betragen 850 € (elektronisch) bzw. 1.000 € (Papieranmeldung) für eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Das Anwaltshonorar (netto zzgl. USt.) für die Betreuung kommt getrennt hinzu.
Was kostet jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse?
Die Grundgebühr von 850 € deckt bereits eine Klasse ab. Die zweite Klasse kostet zusätzlich 50 €, jede weitere Klasse 150 €. Drei Klassen kosten amtlich also 1.050 €. Das Anwaltshonorar kommt hinzu und wird separat ausgewiesen.
Lohnt sich eine EU-Marke kostentechnisch gegenüber nationalen Anmeldungen?
Ab etwa 2 bis 3 Zielländern innerhalb der EU ist eine Unionsmarke in der Regel kostengünstiger als separate nationale Anmeldungen, bei zugleich geringerem Verwaltungsaufwand.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für EU-Markenanmeldungen?
Der EU-KMU-Fonds fördert unter bestimmten Bedingungen die Amtsgebühren einer Markenanmeldung — und zwar sowohl für EU-Markenanmeldungen als auch für nationale deutsche Markenanmeldungen. Die Förderrunden sind zeitlich stark befristet und die Fördertöpfe schnell erschöpft. Im Jahr 2026 war die Förderung nur von etwa März bis Anfang Mai verfügbar. Die Förderung ist als (Teil-)Erstattung gestrickt: Die Amtsgebühren werden zunächst gezahlt und anschließend erstattet. Sprechen Sie uns an, wir prüfen die Förderfähigkeit gesondert und beantragen die Förderung als kostenpflichtige Zusatzleistung.
Wie viel kostet die Verlängerung einer EU-Marke nach 10 Jahren?
Die Verlängerungsgebühren betragen aktuell 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite Klasse und 150 € für jede weitere Klasse. Die Verlängerung erfolgt alle zehn Jahre. Im Rahmen unserer anwaltlichen Vertretung überwachen wir die Zehn-Jahres-Frist und erinnern Sie rechtzeitig an die Verlängerungsgebührenzahlung.
Welche zusätzlichen Kosten können nach der Anmeldung entstehen?
Je nach Verfahrensverlauf können Kosten für amtliche Beanstandungen, ein Widerspruchsverfahren (circa 800–2.500 €) oder eine laufende Markenüberwachung anfallen. Eine EU-Markenüberwachung liegt bei uns bei ca. 400–500 € netto pro Jahr.