Ratgeber
Marke anmelden: Kosten im Überblick
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus zwei getrennten Blöcken zusammen: den amtlichen Gebühren der Markenämter und dem Honorar für die anwaltliche Begleitung. Wir zeigen beide Posten transparent nebeneinander, alle Honorarangaben verstehen sich netto zzgl. USt.
Zwei Kostenblöcke: Amtsgebühren und Anwaltshonorar
Wer die Kosten einer Markenanmeldung einschätzen möchte, sollte zwei Posten sauber auseinanderhalten. Auf der einen Seite stehen die amtlichen Gebühren, die das jeweilige Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO) erhebt. Auf der anderen Seite steht das Honorar für die anwaltliche Begleitung der Anmeldung.
Beide Blöcke sind unabhängig voneinander. Die Amtsgebühren sind fest vorgegeben und hängen vor allem von der Zahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Das Anwaltshonorar (netto zzgl. USt.) richtet sich nach dem Umfang der Leistung und wird gesondert ausgewiesen. Als Daumenwertbetrachtung: Eine DE-Marke inklusive Honorar summiert sich über zehn Jahre grob auf 1.000 € — also rund 100 € pro Jahr. Bei einer EU-Marke sind es etwa 140 € pro Jahr.
Amtsgebühren der deutschen Marke (DPMA)
Für eine deutsche Marke erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Grundgebühr, die bereits bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen abdeckt.
- Grundgebühr elektronische Anmeldung: 290 € (bis zu drei Klassen)
- Grundgebühr Anmeldung in Papierform: 300 € (bis zu drei Klassen)
- Jede weitere Klasse über die dritte hinaus: 100 €
Amtsgebühren der EU-Marke (EUIPO)
Eine EU-Marke wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und entfaltet Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Gebührenstaffelung unterscheidet sich vom DPMA: Die Basisgebühr enthält anders als beim DPMA nur eine Klasse; ab der zweiten Klasse fallen zusätzliche Gebühren an.
- Elektronische Anmeldung, erste Klasse: 850 €
- Zweite Klasse: 50 €
- Ab der dritten Klasse jede weitere: 150 €
Amtsgebühren der internationalen Marke (WIPO)
Für den Schutz über die EU hinaus lässt sich eine Marke international über das von der WIPO verwaltete Madrider System registrieren. Die Basisgebühr wird in Schweizer Franken berechnet und ist daher vom Wechselkurs abhängig.
Nach dem À-la-carte-Prinzip wählen Anmelder die gewünschten Zielländer einzeln aus; für jedes benannte Land fallen zusätzlich länderspezifische Gebühren an.
- Basisgebühr: rund 900 CHF, der Euro-Betrag hängt vom Wechselkurs ab
- Zusätzlich: länderspezifische Gebühren je nach ausgewählten Zielländern
Anwaltshonorar, getrennt von den Amtsgebühren
Das Honorar für die anwaltliche Begleitung ist ein eigener Posten und kommt zu den amtlichen Gebühren hinzu. Es hängt vom Umfang der Anmeldung und der gewählten Betreuung ab. Alle Honorarangaben verstehen sich netto zzgl. USt.
Die folgenden Werte sind Marktspannen verschiedener Anbieter zur Orientierung, keine Honorare von Markenprofi24. Unsere eigenen Pauschalen sind auf der Kostenseite ausgewiesen.
- Deutsche Marke, marktüblich: etwa 100 € bis 500 € oder mehr
- EU-Marke, marktüblich: etwa 200 € bis 800 €
- Internationale Anmeldung (Anwaltshonorar): unser Honorar startet bei 600 € netto, für jedes benannte Land kommen typischerweise 100 € hinzu. Die amtlichen Gebühren (WIPO-Basisgebühr, länderspezifische Gebühren) sind davon getrennt zu betrachten.
Was die Kosten beeinflusst
Der wichtigste Kostentreiber bei den Amtsgebühren ist die Zahl der Waren- und Dienstleistungsklassen. Beim DPMA sind bis zu drei Klassen in der Grundgebühr enthalten, jede weitere kostet extra. Beim EUIPO wird jede Klasse einzeln berechnet.
Beim Anwaltshonorar spielt der Umfang der Leistung die zentrale Rolle. Amtsgebühren und Honorar bleiben dabei stets getrennt ausgewiesen, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Betrag an das Amt geht und welcher an die anwaltliche Begleitung.
Folgekosten: Verlängerung nach zehn Jahren
Der Markenschutz gilt zunächst zehn Jahre. Danach lässt sich die Marke gegen erneute Amtsgebühren verlängern, auch hier gestaffelt nach der Zahl der Klassen. Neben den Amtsgebühren fällt bei anwaltlicher Betreuung der Verlängerung ein Honorar an, das getrennt ausgewiesen wird.
- DPMA-Verlängerung: 750 € für bis zu drei Klassen, plus 260 € je weitere Klasse
- EUIPO-Verlängerung: 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite, 150 € jede weitere
- Das Anwaltshonorar kommt hinzu und wird separat ausgewiesen.
Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung einer deutschen Marke beim DPMA?
Die amtliche Grundgebühr beträgt 290 € bei elektronischer Anmeldung (300 € in Papierform) und deckt bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Hinzu kommt gesondert das Anwaltshonorar (netto zzgl. USt.).
Was kostet eine EU-Marke beim EUIPO?
Die amtliche Gebühr für die erste Klasse beträgt bei elektronischer Anmeldung 850 €. Die zweite Klasse kostet 50 €, ab der dritten Klasse jeweils 150 €. Das Anwaltshonorar kommt hinzu und wird separat ausgewiesen.
Sind Amtsgebühren und Anwaltshonorar dasselbe?
Nein. Die Amtsgebühren zahlt man an das jeweilige Markenamt (DPMA, EUIPO oder WIPO). Das Anwaltshonorar ist ein davon getrennter Posten für die anwaltliche Begleitung der Anmeldung, netto zzgl. USt.
Wie hoch ist das Anwaltshonorar für eine Markenanmeldung?
Marktüblich liegt es für deutsche Marken zwischen etwa 100 € und 500 € oder mehr, für EU-Marken zwischen etwa 200 € und 800 €. Bei internationalen Anmeldungen startet unser Anwaltshonorar bei 600 € netto; für jedes benannte Land kommen typischerweise 100 € hinzu. Die amtlichen Gebühren (WIPO-Basisgebühr, länderspezifische Gebühren) sind davon zu unterscheiden. Die marktüblichen Bandbreiten sind Spannen verschiedener Anbieter, nicht die Pauschalen von Markenprofi24; unsere Preise finden Sie auf der Kostenseite.
Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Über das von der WIPO verwaltete Madrider System beträgt die Basisgebühr rund 900 CHF. Die WIPO rechnet in Schweizer Franken, der Euro-Betrag hängt daher vom Wechselkurs ab. Hinzu kommen länderspezifische Gebühren je nach ausgewählten Zielländern. Unser Anwaltshonorar startet bei 600 € netto, für jedes benannte Land kommen typischerweise 100 € hinzu — Anwaltshonorar und Amtsgebühren werden dabei stets getrennt ausgewiesen.
Fallen nach der Anmeldung weitere Kosten an?
Der Markenschutz gilt zehn Jahre. Für eine Verlängerung fallen erneut Amtsgebühren an: beim DPMA 750 € für bis zu drei Klassen (plus 260 € je weitere Klasse), beim EUIPO 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere. Zusätzlich können im Prüfungsverfahren Kosten anfallen (etwa bei amtlichen Beanstandungen) oder im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens.