Ratgeber
Internationale Markenregistrierung: WIPO, Madrid und Alternativen
Wer eine Marke über die Landesgrenzen hinaus schützen will, hat mehrere Wege. Über das von der WIPO verwaltete Madrider System, mit nationalen Anmeldungen im Zielland, mit einer EU-Marke oder mit regionalen Verbundmarken wie BENELUX. Welcher Weg passt, hängt vom Zuschnitt Ihrer Zielmärkte ab.
Was ist die WIPO und das Madrider System?
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) mit Sitz in Genf verwaltet das internationale Markensystem. Über das sogenannte Madrider System können Unternehmen ihre Marken mit einer einzigen Anmeldung in bis zu über 130 Ländern schützen.
Das System beruht auf zwei völkerrechtlichen Verträgen: dem Madrider Abkommen von 1891 und dem Protokoll zum Madrider Abkommen von 1989. Nach dem À-la-carte-Prinzip wählen Anmelder frei, in welchen Mitgliedsländern sie Schutz beantragen möchten.
Das Madrider System ist dezentral organisiert: Die WIPO prüft die formalen Anforderungen einer internationalen Registrierung, während die nationalen Markenämter die inhaltliche Prüfung im jeweiligen Land vornehmen.
Wichtige Merkmale des Madrider Systems
Bei der internationalen Anmeldung über Madrid sind einige Besonderheiten zu beachten, die auch die Schutzstrategie betreffen.
- Basismarke-Abhängigkeit: Eine IR-Marke ist in den ersten fünf Jahren von der zugrundeliegenden Basismarke abhängig. Fällt die Basismarke in diesem Zeitraum weg, kann die IR-Marke gefährdet sein.
- Prüfdauer: Die nationalen Markenämter haben grundsätzlich 12 Monate Zeit zur Prüfung, in bestimmten Ländern verlängert auf 18 Monate.
- Dezentrales System: Die WIPO prüft nur die formalen Anforderungen. Die inhaltliche Prüfung (absolute und relative Schutzhindernisse) machen die nationalen Ämter.
- Nachträgliche Länderergänzung: Sie können nach der internationalen Registrierung weitere Länder benennen, sogenannte „subsequent designations“.
Wann eine IR-Marke passt, wann eine nationale Anmeldung besser ist
Die IR-Marke über Madrid ist attraktiv, wenn Sie in mehreren Mitgliedsländern gleichzeitig Schutz erlangen wollen und der administrative Komfort einer einheitlichen Registrierung überwiegt. Sie ist nicht immer die beste Wahl. In manchen Ländern ist die nationale Anmeldung effizienter, schneller oder strategisch sinnvoller.
In unserer Kanzlei betreuen wir beispielsweise mehr nationale chinesische und nationale US-Marken als internationale Registrierungen. Gründe sind je nach Fall unterschiedlich: nationale Besonderheiten in Prüfpraxis und Klassifikation, Kosten- oder Zeitüberlegungen, oder ein sehr fokussiertes Zielmarkt-Portfolio.
- IR-Marke: attraktiv bei mehreren Mitgliedsländern gleichzeitig; einheitliche Verwaltung, spätere Erweiterung möglich.
- Nationale Anmeldung: unverzichtbar für Länder außerhalb des Madrider Systems oder wenn nationales Recht spezifische Vorteile bietet.
- EU-Marke: ein Antrag, Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — dazu haben wir eine eigene Seite.
- Regionale Verbundmarken (BENELUX für Belgien, Niederlande und Luxemburg; OAPI in Afrika; ARIPO in Ostafrika): sinnvoll bei fokussiertem Regionalinteresse.
Und die Recherche?
Egal welchen Anmeldeweg Sie wählen: Vor der Anmeldung sollten Sie prüfen, ob Ihr Zeichen mit älteren Rechten kollidiert. Für Deutschland und die EU bieten wir dafür je eine eigene Rechercheperspektive. Für die internationale Recherche nutzen wir eine kommerzielle Markendatenbank, die viele nationale Register aus über 180 Ländern bündelt.
Wichtig: Die von der WIPO angebotene Global Brand Database ist nicht das professionelle Recherche-Instrument. Details dazu stehen in unserem Ratgeber „WIPO und internationale Markenrecherche: Klartext“.
Häufige Fragen
Was ist eine IR-Marke?
Eine IR-Marke ist eine internationale Markenregistrierung nach dem Madrider System, verwaltet von der WIPO. Mit einer einzigen Anmeldung lässt sich Schutz in bis zu über 130 Mitgliedsländern beantragen, wobei die inhaltliche Prüfung jedes einzelne benannte Land selbst vornimmt.
Was bedeutet Basismarke-Abhängigkeit?
Eine IR-Marke setzt eine sogenannte Basismarke voraus, meist die deutsche oder die EU-Marke. In den ersten fünf Jahren ist die IR-Marke von dieser Basismarke abhängig: Fällt die Basismarke in diesem Zeitraum weg (etwa durch Löschung), kann die IR-Marke gefährdet sein.
In wie vielen Ländern gilt die IR-Marke?
Nach dem À-la-carte-Prinzip wählen Sie die gewünschten Länder aus dem Kreis der Mitgliedsländer des Madrider Systems. Aktuell umfasst dieser Kreis über 130 Länder. Sie können später weitere Länder ergänzen („subsequent designations“).
Ist die IR-Marke günstiger als nationale Anmeldungen?
Bei mehreren Zielländern in der Regel ja, weil administrative Kosten und Anwaltshonorare gebündelt werden. Bei nur einem oder zwei Ländern kann eine nationale Anmeldung günstiger und schneller sein. Wir vergleichen das für Ihr konkretes Vorhaben.
Welche Länder sind nicht im Madrider System?
Einige wichtige Zielmärkte sind nicht Mitglied des Madrider Systems, so etwa Argentinien, Bolivien, Ecuador, Peru, Uruguay, die Karibikstaaten sowie einzelne afrikanische und asiatische Länder. Für Schutz dort ist eine nationale Anmeldung nötig.
Was ist mit Recherche vor der Anmeldung?
Vor jeder Anmeldung — ob IR, national, EU oder BENELUX — empfehlen wir eine Kollisionsprüfung in einer kommerziellen Markendatenbank. Die von der WIPO angebotene Global Brand Database reicht dafür nicht: siehe unseren Ratgeber „WIPO und internationale Markenrecherche: Klartext“.