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Ratgeber

Marke anmelden: der vollständige Leitfaden

Wer eine Marke anmeldet, sichert das eigene Kennzeichen rechtlich ab, bevor andere zugreifen. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch Recherche, Klassifizierung, Territorium und Verfahren.

Fachlich verantwortet von Sven Buser, M. Sc., Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB 6 Min. Lesezeit

Marke anmelden: der vollständige Leitfaden

Was ist eine Marke, und was lässt sich schützen?

Eine Marke ist ein Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen von gleichartigen Waren oder Dienstleistungen anderer Anbieter unterscheidet. Genau diese Unterscheidungskraft ist die zentrale Voraussetzung für den Schutz nach dem Markengesetz.

Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Markengesetz (MarkenG), auf EU-Ebene die Unionsmarkenverordnung (UMV). Es gilt das Territorialitätsprinzip: Markenschutz besteht grundsätzlich nur in den Ländern, in denen die Marke angemeldet und eingetragen ist.

  • Wortmarken (z. B. ein Name)
  • Bildmarken und Wort-Bild-Marken (z. B. Logos)
  • Formmarken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken und andere

Waren und Dienstleistungen festlegen, dann recherchieren

Der erste Schritt ist inhaltlich, nicht formell: Legen Sie fest, für welche konkreten Waren und Dienstleistungen die Marke Schutz haben soll. Grundlage ist die Nizza-Klassifikation mit 45 Klassen: Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Wichtig ist dabei nicht die Klassennummer allein, sondern die konkrete Beschreibung der Waren und Dienstleistungen, für die Sie Schutz beanspruchen. Eine spätere Erweiterung des Schutzumfangs auf zusätzliche Waren oder Dienstleistungen ist nach der Anmeldung nicht möglich, dafür wäre eine neue Anmeldung nötig.

Auf dieser Grundlage folgt die Kollisionsrecherche: Sie prüft, ob bereits ältere identische oder ähnliche Kennzeichen für dieselben oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen existieren. Dazu gehören die Suche in den Markenregistern (unter anderem DPMA, EUIPO, WIPO), die Überprüfung von Unternehmens- und Handelsregistern sowie eine Domain-, Internet- und Marktrecherche.

Am Ende dieses Schritts steht die Auswahl des Zeichens, für das die Marke angemeldet werden soll.

DE, EU oder international: das Schutzterritorium wählen

Der Schutzumfang richtet sich danach, wo Sie geschäftlich aktiv sind. Für jede Reichweite gibt es einen passenden Weg der Anmeldung.

  • Nationale Marke (z. B. beim DPMA): niedrigere Kosten und ein auf Deutschland begrenztes Schutzgebiet.
  • Unionsmarke (EU-Marke): Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung, kosteneffizient bei EU-weiter Tätigkeit.
  • Internationale Registrierung (IR-Marke): Schutz in über 130 Mitgliedsländern über das von der WIPO verwaltete Madrider System.

Der Anmeldeprozess Schritt für Schritt

Ist die Vorbereitung abgeschlossen, folgt die formelle Anmeldung. Dafür werden Anmelderdaten, die Markenabbildung bzw. der Markentext, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie, falls relevant, Prioritätsangaben benötigt.

Das Markenamt prüft die Anmeldung anschließend auf absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft, beschreibenden Charakter, Irreführung oder den unzulässigen Schutz staatlicher Symbole. Nach positivem Abschluss der amtlichen Prüfung wird die Marke eingetragen und veröffentlicht.

Mit der Eintragung entstehen die zentralen Rechte: die Marke zu nutzen, anderen die Nutzung für dieselben oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen zu untersagen, Unterlassung und Schadensersatz zu fordern sowie die Marke zu lizenzieren oder zu übertragen.

Der Widerspruch: unterschiedliche Systematik in DE und EU

Widerspruch bedeutet: Inhaber älterer Rechte können gegen eine jüngere Marke vorgehen. Wann das geht, unterscheidet sich zwischen DPMA und EUIPO.

Beim DPMA wird die Marke zuerst eingetragen und veröffentlicht; anschließend läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Dritte Widerspruch einlegen können. Beim EUIPO läuft die Widerspruchsfrist vor der Eintragung: Nach der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte drei Monate Zeit, dann erst wird die Marke eingetragen.

Kosten und Dauer im Überblick

Die Kosten setzen sich aus amtlichen Gebühren und, wenn eine Kanzlei die Anmeldung übernimmt, dem Anwaltshonorar zusammen. Beide Blöcke weisen wir stets getrennt aus. Wenn Sie selbst anmelden, fällt kein Honorar an; die Amtsgebühren fallen so oder so an.

Bei der Bearbeitungsdauer gilt: Das DPMA-Verfahren dauert von der Anmeldung bis zur Eintragung in der Regel 6 bis 8 Monate; beim DPMA kann optional und kostenpflichtig eine beschleunigte Prüfung beantragt werden. Eine EU-Marke ist in der Regel nach 4 bis 6 Monaten eingetragen. Bei Beanstandungen oder Widersprüchen verlängert sich das Verfahren entsprechend.

  • Deutsche Marke: Amtsgebühr ab 290 € (bis zu 3 Klassen), jede weitere Klasse 100 €.
  • EU-Marke: Amtsgebühr ab 850 € (1 Klasse), 2. Klasse +50 €, ab der 3. Klasse +150 € je Klasse.
  • Anwaltshonorar bei Markenprofi24: Pauschalhonorar ab 149 € netto zzgl. Amtsgebühren (aktuelle Preise siehe Kostenseite).
  • Recherchen können separat oder als Teil eines Gesamtpakets berechnet werden.

Der richtige Zeitpunkt und die Benutzungsschonfrist

Der optimale Zeitpunkt für eine Markenanmeldung ist so früh wie möglich, idealerweise noch vor der Markteinführung. Denn es gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst anmeldet, ist rechtlich besser gestellt. Eine frühe Anmeldung sichert Investitionen ab und schützt vor Markenpiraten.

Zu beachten ist die Benutzungsschonfrist, nicht eine Benutzungspflicht: Wird eine Marke für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt, kann sie auf Antrag hin gelöscht werden. Eine Pflicht zur Benutzung besteht nicht — die Nichtbenutzung wird nur auf Antrag geprüft.

Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen

Für KMU gibt es Programme, die einen Teil der Kosten einer Markenanmeldung übernehmen. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, sollte vor der Anmeldung geprüft werden.

  • EU-KMU-Fonds: Förderung von bis zu 700 €, Antragstellung über uns beim EUIPO.
  • WIPANO-Programm des BMWK: Förderung als verwertungsvorbereitende Maßnahme im Zusammenhang mit einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung.
  • Regionale Förderprogramme: je nach Bundesland unterschiedlich.

Alle Preise netto, zzgl. USt. auf das Anwaltshonorar. Amtsgebühren (DPMA/EUIPO) sind keine Anwaltskosten. Auf sie fällt keine Umsatzsteuer an, und sie werden getrennt ausgewiesen. Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmen beziehungsweise Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher im Sinne des PAngV.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Das DPMA-Verfahren dauert in der Regel 6 bis 8 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung; eine beschleunigte Prüfung ist beim DPMA optional und kostenpflichtig beantragbar. Eine EU-Marke ist in der Regel nach 4 bis 6 Monaten eingetragen. Bei Beanstandungen oder Widersprüchen kann das Verfahren länger dauern.

Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?

Eine Markenanmeldung kann grundsätzlich selbst durchgeführt werden. Anwaltliche Unterstützung ist dennoch empfehlenswert, weil die korrekte Klassifizierung, die präzise Formulierung der Waren und Dienstleistungen und die Einschätzung von Kollisionsrisiken über den späteren Schutz entscheiden.

Was kostet die Anmeldung einer Marke?

Für eine deutsche Marke fallen ab 290 € Amtsgebühren (bis zu 3 Klassen) an, hinzu kommt bei anwaltlicher Betreuung das Honorar. Bei Markenprofi24 beginnt das Pauschalhonorar bei 149 € netto zzgl. Amtsgebühren; aktuelle Preise stehen auf unserer Kostenseite.

Muss ich die Marke in allen EU-Ländern einzeln anmelden?

Nein. Eine Unionsmarke (EU-Marke) schützt Ihr Kennzeichen mit einer einzigen Anmeldung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Wie lange gilt der Markenschutz?

Der Schutz gilt zunächst 10 Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich anschließend beliebig um jeweils weitere 10 Jahre verlängern, solange die Gebühren gezahlt werden.

Kann ich den Schutz später auf weitere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen?

Nein. Eine Erweiterung des Schutzumfangs auf zusätzliche Waren oder Dienstleistungen ist nach der Anmeldung nicht möglich. Dafür ist eine neue Anmeldung erforderlich.

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