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Marken-Glossar

EUIPO

Auch: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · EU-Markenamt

Rechtlicher Kontext

Eine Unionsmarke schützt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das Eintragungsverfahren dauert beim EUIPO in der Regel 4 bis 6 Monate. Das EUIPO kennt nur die Wortmarke und die Bildmarke und fasst Zeichen aus Text und Grafik ebenfalls unter der Bildmarke.

Quelle: Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001, Art. 2; Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

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