Marken-Glossar
Beschwerde
Auch: Beschwerdeverfahren · Markenbeschwerde
Rechtlicher Kontext
Obwohl das Bundespatentgericht ein Gericht ist und kein Amt, fungiert es als zweite Instanz im amtlichen Verfahren und entscheidet über die Beschwerde einen Beschluss des DPMA. Für die Beschwerde fällt eine amtliche Gebühr an, ein Anwaltshonorar kommt davon getrennt hinzu.
Quelle: § 66 MarkenG; Art. 66 und 68 Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001