Marken-Glossar
Kennzeichnungskraft
Auch: Schutzumfang · gesteigerte Kennzeichnungskraft
Rechtlicher Kontext
Kennzeichnungskraft ist von der Unterscheidungskraft zu trennen: Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Voraussetzung dafür, dass ein Zeichen überhaupt eingetragen wird. Die Kennzeichnungskraft bestimmt dagegen im Konflikt, wie weit der Schutz reicht; sie ist einer der Faktoren der Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Je höher sie ist, desto eher wird bei ähnlichen Zeichen eine Verwechslungsgefahr angenommen.
Quelle: § 8 Abs. 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV