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Marken-Glossar

Kennzeichnungskraft

Auch: Schutzumfang · gesteigerte Kennzeichnungskraft

Rechtlicher Kontext

Kennzeichnungskraft ist von der Unterscheidungskraft zu trennen: Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Voraussetzung dafür, dass ein Zeichen überhaupt eingetragen wird. Die Kennzeichnungskraft bestimmt dagegen im Konflikt, wie weit der Schutz reicht; sie ist einer der Faktoren der Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Je höher sie ist, desto eher wird bei ähnlichen Zeichen eine Verwechslungsgefahr angenommen.

Quelle: § 8 Abs. 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV

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