Marken-Glossar
Madrider Markenabkommen
Auch: MMA · PMMA · Madrider System
Rechtlicher Kontext
Das Madrider System schafft kein weltweites Schutzrecht. Jede benannte Vertragspartei prüft nach ihrem eigenen Recht und kann den Schutz für ihr Gebiet verweigern. Verwaltung, Verlängerung und Übertragung der internationalen Registrierung laufen dagegen zentral über die WIPO.
Quelle: Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA), verwaltet von der WIPO