Zugelassene Patentanwälte · DPMA · EUIPO · WIPO ★★★★★ 5,0/5 · 21 Bewertungen info@markenprofi24.de +49 5251 41428-0

Marken-Glossar

Zurückweisung

Auch: Zurückweisungsbeschluss · Beanstandung

Rechtlicher Kontext

Vor der Entscheidung ist dem Anmelder Gelegenheit zur Äußerung zu geben, in der Praxis über eine Beanstandung mit Frist. Gegen einen Zurückweisungsbeschluss des DPMA ist die Beschwerde zum Bundespatentgericht eröffnet, beim EUIPO entscheiden die Beschwerdekammern des Amtes.

Quelle: §§ 8, 36, 37 und 59 MarkenG; Art. 42 Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001

Verwandte Begriffe

Marke anmelden Recherche