Marken-Glossar
Anmeldetag
Auch: Anmeldedatum · Zeitrang
Rechtlicher Kontext
Treffen kollidierende Zeichen aufeinander, kommt es in der Regel auf den früheren Zeitrang an. Bei einer Nachanmeldung einer Marke kann ein früherer Anmeldetag im Ausland über das Prioritätsrecht innerhalb von sechs Monaten in Anspruch genommen werden, der Zeitrang der Nachanmeldung richtet sich dann nach dem Anmeldetag der Auslandsanmeldung. Dieser wird zum Prioritätstag der Nachanmeldung.
Quelle: §§ 6, 32, 33 und 34 MarkenG; Art. 4 Abschnitt C Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ); Art. 32 Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001