Marken-Glossar
DPMA
Auch: Deutsches Patent- und Markenamt
Rechtlicher Kontext
Beim DPMA dauert das Eintragungsverfahren in der Regel 6 bis 8 Monate. Für Text- und Logo-Zeichen kennt das DPMA drei Markenformen: Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke. Gegen Beschlüsse des DPMA ist die Beschwerde zum Bundespatentgericht eröffnet, das ein Gericht ist und kein Amt.
Quelle: §§ 56 und 66 MarkenG; Deutsches Patent- und Markenamt