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Marken-Glossar

Firmenmäßige Verwendung

Auch: Verwendung als Unternehmenskennzeichen

Rechtlicher Kontext

Die Abgrenzung zur markenmäßigen Verwendung ist praktisch bedeutsam und trotzdem oft mühsam. Ansprüche aus einer Marke knüpfen daran an, dass ein Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird; eine rein firmenmäßige Verwendung genügt dafür nicht. Ebenso hält eine ausschließlich firmenmäßige Benutzung die eigene Marke nicht rechtserhaltend in Benutzung. Umgekehrt kann das Unternehmenskennzeichen auch ohne Registereintragung geschützt sein.

Quelle: § 5, § 14 Abs. 2, § 26 MarkenG

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