Marken-Glossar
Unternehmenskennzeichen
Auch: geschäftliche Bezeichnung · Firmenname
Rechtlicher Kontext
Die fehlende Eintragung des Unternehmenskennzeichens in ein Register ist der Gegensatz zur eingetragenen Marke, deren Schutz mit der Eintragung entsteht und deren Zeitrang sich nach dem Anmeldetag bestimmt (§ 6 MarkenG). Ein älteres Unternehmenskennzeichen kann einer jüngeren Marke entgegenstehen, im Widerspruchsverfahren nach § 42 Abs. 2 MarkenG und über § 12 MarkenG. Weil der Schutz an die Benutzung anknüpft, reicht er nur so weit, wie das Zeichen im geschäftlichen Verkehr tatsächlich benutzt wird.
Quelle: § 5, § 6, § 12, § 15 und § 42 Abs. 2 MarkenG