Marken-Glossar
Markenmäßige Verwendung
Auch: herkunftshinweisende Benutzung
Rechtlicher Kontext
Die markenmäßige Verwendung ist an zwei Stellen entscheidend: Sie ist Voraussetzung für Ansprüche gegen Dritte, und sie ist der Maßstab für die rechtserhaltende Benutzung der eigenen Marke innerhalb der Benutzungsschonfrist. Wer sein Zeichen nur zur Bezeichnung des Unternehmens führt, benutzt es nicht ohne weiteres markenmäßig.
Quelle: § 14 Abs. 2, § 26 MarkenG