Marken-Glossar
Inhaber
Auch: Markeninhaber · Rechtsinhaber
Rechtlicher Kontext
Ansprüche aus der Marke macht grundsätzlich der Inhaber geltend; ein Lizenznehmer kann Klage nur mit dessen Zustimmung erheben. Übertragungen sowie Änderungen von Name und Adresse sind im Register stets aktuell zu halten, da das Amt und die Öffentlichkeit von der Aktualität und Richtigkeit der dortigen Angaben ausgehen dürfen. Sind sie nicht aktuell und richtig, kann dies erhebliche Kostenfolgen und rechtliche Nachteile begründen. Beispielsweise kann eine Marke auf Antrag gelöscht werden, wenn das Amt den Inhaber nicht erreicht und die Äußerungsfrist verstreicht.
Quelle: § 7, § 14, § 27, § 30 Abs. 3 MarkenG