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Marken-Glossar

Koexistenzvereinbarung

Rechtlicher Kontext

Die Koexistenzvereinbarung wird häufig als Ergebnis eines Widerspruchs- oder Verletzungsverfahrens geschlossen, wenn keine der Seiten ihr Zeichen aufgeben will — geordnetes Nebeneinander statt Aufgabe. Die Abgrenzungsvereinbarung ist die konkretere Schwester: sie legt fest, wer was tun darf oder nicht (etwa Waren- oder Gebietsgrenzen), während die Koexistenzvereinbarung zunächst nur das Nebeneinander erlaubt.

Quelle: Das MarkenG kennt beide Vertragstypen nicht ausdrücklich; die Parteien verfügen über ihre materiellen Ansprüche aus §§ 9, 14 und 15 MarkenG.

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