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Marken-Glossar

Markenüberwachung

Auch: Markenmonitoring · Kollisionsüberwachung

Rechtlicher Kontext

Die Ämter prüfen von Amts wegen nur die absoluten Schutzhindernisse, ältere Rechte Dritter nicht. Wer einem jüngeren Zeichen widersprechen will, muss den Widerspruch beim DPMA innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung einlegen. Ohne Markenüberwachung bleibt die kollidierende neue Anmeldung oft unerkannt und die Widerspruchsfrist verstreicht. Ein Widerspruch gegen die Marke ist dann nicht mehr möglich.

Quelle: § 37 Abs. 1 und § 42 MarkenG, Registerdaten von DPMA, EUIPO und WIPO

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