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Marken-Glossar

Zeichenähnlichkeit

Auch: Ähnlichkeit der Zeichen · Zeichenvergleich

Rechtlicher Kontext

Zeichenähnlichkeit ist ein Element der Verwechslungsgefahr, aber nicht dasselbe. Erst im Zusammenspiel mit der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ergibt sich, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Ähnlichkeit auf nur einer der drei Ebenen kann dafür genügen.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV

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