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Marken-Glossar

Prioritätsrecht

Auch: Priorität · Auslandspriorität

Rechtlicher Kontext

Praktisch verschafft das Prioritätsrecht dem Anmelder Zeit für die Entscheidung, in welchen weiteren Ländern eine zum Beispiel im Heimatmarkt angemeldete Marke benötigt und angemeldet wird, ohne dass Dritte die gleiche Marke in diesen Ländern schneller anmelden und sich so gegen die Nutzung der Marke durch den Anmelder wenden können, denn: Anmeldungen Dritter aus dem Prioritätsintervall werden der Nachanmeldung grundsätzlich nicht entgegengehalten. Mehr noch: Etwaigen zwischenzeitlich erlangten Rechten Dritter kann der Anmelder entgegentreten. Die Priorität muss beim Amt ausdrücklich beansprucht und belegt werden, und zwar innerhalb der dafür vorgesehenen Frist. Wird sie nicht rechtzeitig erklärt, bleibt es beim Anmeldetag der späteren Anmeldung.

Quelle: Art. 4 PVÜ, § 34 MarkenG, Art. 34 UMV

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