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Marken-Glossar

Eintragungsurkunde

Auch: Urkunde · Markenurkunde

Rechtlicher Kontext

Für Nachweise gegenüber Vertragspartnern, Plattformen oder Gerichten kommt es auf den Registerstand an, nicht auf das Dokument. Registerauszüge sind beim DPMA und dem EUIPO online abrufbar und geben den aktuellen Stand wieder, etwa nach einer Verlängerung oder einer Übertragung.

Quelle: § 4 Nr. 1 und § 41 MarkenG; Deutsches Patent- und Markenamt, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

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