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Marken-Glossar

Markenformen

Auch: Markenarten · Markentypen

Rechtlicher Kontext

Die Anmeldeformulare der Ämter unterscheiden feiner als das Gesetz, und sie unterscheiden nicht gleich. Das DPMA führt drei klassische Markenformen: Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke. Das EUIPO kennt dafür nur Wortmarke und Bildmarke und fasst unter der Bildmarke auch das zusammen, was das DPMA als Wort-/Bildmarke führt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sprechen wir von Ihrer Wortmarke oder Ihrem Logo. Daneben sind weitere Formen vorgesehen: dreidimensionale Marke, Hörmarke, Farbmarke, Positionsmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke sowie sonstige Markenformen für Zeichen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen lassen.

Quelle: § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 6 ff. MarkenV, Art. 3 UMDV (Durchführungsverordnung (EU) 2018/626)

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